Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/50: Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen · 34 Seiten

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Der internationale Eisenbahnverband (UIC) fordert primär Emissionsgrenzwerte für neue Güterwagen. Diese wurden mit der TSI Lärm31 bereits realisiert. Weiter schlägt er eine Direktförderung der Umrüstung auf Verbundstoffsohlen-Bremsen nach dem Vorbild der Schweiz vor, und schliesslich erachtet er Lärmschutzwände und Schallschutzfenster als sinnvoll. Massnahmen an der Fahrbahn wie das akustische Schienenschleifen oder Schienenschalldämpfer schlägt der UIC erst in vierter Priorität vor.

Emissionsvorschriften werden in der EU auf europäischer Ebene erlassen. Die vom konventionellen Bahnverkehr ausgehenden Lärmemissionen fallen in den Anwendungsbereich des Beschlusses 2011/229/EU32 (TSI Lärm), welcher auf der Grundlage von Art. 5 der Richtlinie 2008/57/EG33 erlassen wurde. Die TSI Lärm gilt in der Schweiz als anerkannte Regel der Technik und ist u. a. bei Inverkehrbringen von neuem Rollmaterial massgebend. Der Emissionsgrenzwert für neue Güterwagen beträgt demgemäss je nach Achszahl 82 - 85 dB(A). Für erneuerte Güterwagen liegt der Grenzwert der TSI Lärm bei 84 - 87 dB(A). Von der TSI Lärm nicht erfasst werden dagegen ältere Güterwagen, für die in der EU auch keine Umrüstungspflicht zur Reduktion der Lärmemissionen existiert.

Gesetze betreffend Lärmimmissionen unterliegen in der EU dem Subsidiaritätsprinzip und werden daher national erarbeitet. Gemäss Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2002/49/EG34 wurden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, erstmals bis Mitte 2007 Lärmkarten und gestützt auf diese bis Mitte 2008 Aktionspläne zu erstellen. Die EU verschafft sich damit eine Übersicht über die Lärmsituation und das Vorgehen der Mitgliedstaaten bei der Lärmminderung. Sie verfolgt damit das Ziel, eine langfristige Strategie zur Reduktion der Lärmbelastung durch Massnahmen an der Quelle zu entwickeln.

Die Schweiz kennt seit dem Inkrafttreten der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 198635 (1. April 1987) Belastungsgrenzwerte für den Eisenbahnlärm. Die Lärmsanierung der Eisenbahnen ist seit 2000 im Gang und muss nach geltendem BGLE bis 2015 abgeschlossen sein. Das BGLE als Spezialgesetz regelt das Sanierungsziel, das Sanierungskonzept und die Finanzierung der Massnahmen.

1.4.2 Lärmabhängiger Trassenpreis als Anreizsystem

In Europa sind rund 500 000 Güterwagen, mehrheitlich solche mit GG-Sohlen, immatrikuliert. Deutschland geht davon aus, dass bis 2020 rund ein Drittel dieser Wagen (ca. 150 000) durch Neuwagen mit K-Sohlen ersetzt sein werden. Somit gilt es in Europa, rund 350 000 Wagen auf K- oder LL-Sohlen umzurüsten.

31 Vgl. Fussnote 4.

32 Vgl. Fussnote 4.

33 Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft (Neufassung), ABl. L 191 vom 18.7.2008, S. 1; zuletzt geändert durch Richtlinie 2011/18/EU, ABl. L 57 vom 2.3.2011, S. 21.

34 Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. L 189 vom 18.7.2002, S. 12; zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1137/2008, ABl. L 311 vom 21.11.2008, S. 1.

35 SR 814.41