Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/50: Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen · 34 Seiten

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Eine zusätzliche Wirkung von Lärmschutzwänden mit speziellen Aufsätzen bei geringerer Höhe oder eines geschäumten Schotterbetts wurde bisher nicht nachgewiesen.

Nachtfahrverbot: Tagsüber stehen nicht genügend Trassen zur Verfügung, um gleichzeitig den Reisezug- und den Güterverkehr abzuwickeln. Bei Priorität des Reisezugverkehrs müsste der Güterverkehr daher eingeschränkt werden, was der Nachfrage und dem Verfassungsauftrag widerspräche, den Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern (vgl. Art. 84 Abs. 2 der Bundesverfassung28, BV).

Sonntagsfahrverbot: In den grossen Seehäfen, den Rangierbahnhöfen und den Containerterminals in der Schweiz ruht der Verkehr an den Wochenenden, weshalb an Samstagen und Sonntagen nur wenige Güterzüge verkehren. Das Potenzial für eine Lärmreduktion ist daher zu gering, als dass sich Einschränkungen rechtfertigen lassen.

Geschwindigkeitsreduktion für Güterzüge: Güterzüge (Zugreihen A und D) verkehren je nach Bremsreihe und Anzahl Achsen mit maximal 80, 100 oder 120 km/h und damit deutlich langsamer als Reisezüge (Zugreihen R und N), die bei konventioneller Aussensignalisation 160 km/h und auf Strecken mit Führerstandssignalisation 250 km/h erreichen können. Unterschiedliche Geschwindigkeiten schränken die Netzkapazität erheblich ein und sind daher auf dem hoch ausgelasteten Schienennetz der Schweiz zu vermeiden.

Zusätzlich wurde geprüft, Beiträge an Umrüstungskosten für Rollmaterial ausländischer Wagenhalter im Zusammenhang mit der Einführung von Emissionsgrenzwerten vorzusehen. Angesichts der geplanten Übergangsfrist bis 2020 werden den Haltern aber genügend lärmarme Neufahrzeuge zur Verfügung stehen, die den Anforderungen der TSI Lärm29 genügen. Zudem ermöglicht allein der Schweizer Lärmbonus in der Regel auch ausländischen Fahrzeugeigentümerinnen die Umrüstung bestehender Wagen zu finanzieren. Darüber hinaus wird die Finanzierung der Umrüstung künftig auch durch ausländische lärmabhängige Trassenpreise erleichtert.

1.4 Rechtsvergleich und Verhältnis zum internationalen bzw. zum europäischen Recht

1.4.1 Allgemeines

Die Reduktion der Lärmbelastung durch den Eisenbahnverkehr erfordert primär Massnahmen auf nationaler Ebene. Gleichwohl sind der Erfahrungsaustausch, die Zusammenarbeit und die Harmonisierung auf internationaler Ebene von grosser Bedeutung. Zahlreiche europäische Staaten, internationale Organisationen und der Bahnsektor setzen sich seit vielen Jahren gemeinsam für die Reduktion der Lärmemissionen der Eisenbahnen ein.30

28 SR 101

29 Vgl. Fussnnote 4

30 Vgl. UIC, Sachstandsbericht Bahnlärm in Europa 2010, Liste der wichtigsten 12 Projekte von 1992–2009.