Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/50: Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen · 34 Seiten
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lich 8500 Personen von IGW-Überschreitungen befreit, bei einer Wirkung von 3 dB(A) 14 000 Personen.
Akustisches Schienenschleifen: Die Wirkung dieser Massnahme hängt von der Schienenrauheit auf dem gesamten Netz und vom Mix der Fahrzeugkategorien ab. Beide Faktoren sind nicht umfassend bekannt. Gemäss einer Analyse der Strecke Olten–Bern sind rund 15% der Schienen als rau zu qualifizieren. Davon befindet sich rund die Hälfte im Bereich von Wohnflächen mit übermässiger Lärmbelastung.
Sanierung von Stahlbrücken: Bei Stahlbrücken im Bereich von Wohngebieten besteht ein Potenzial von rund 2000 Personen mit Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts. Die technische Möglichkeit und die Verhältnismässigkeit einer Sanierung muss jedoch im Einzelfall vertieft untersucht werden.
Zusätzliche Lärmschutzwände: Im laufenden Vollzug des BGLE werden voraussichtlich 280 km Lärmschutzwände erstellt. Durchschnittlich vermögen dabei 100 m Wandlänge rund 30 Personen zu schützen. Zusätzliche Lärmschutzwände zur Lückenschliessung erreichen nicht dieselbe Effizienz, da die Schutzbauten mit der höchsten Wirkung bereits realisiert sind. Unter der Annahme, dass die gesamte Wandlänge um 5% erhöht wird, können zusätzlich maximal 3000 Personen geschützt werden.
Abbildung 2
Anwohnerinnen und Anwohner mit unter IGW gesenkter Lärmbelastung
(Schutzgrad)
Total inkl. neue Massnahmen Schiene Total inkl. Lärmschutzwände nur Rollmaterialsanierung (inkl.Verkehrszunahme)
90%
Prognose
80%
erwartete Erhöhung
des Schutzgrads mit
70% Einführung von Emissionsgrenzwerten Sanierungziel mindestens 67 % 60% 50% Abschluss Erstsanierung 2015 40% 30% 20% 10% 0% Sanierungskonzept gemäss aktuellem Vorschlag BGLE-Revision Bundesgesetz BGLE bis 2015