Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/50: Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen · 34 Seiten

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Beide Bauelemente befinden sich noch in der Betriebserprobung. Sie können daher noch nicht bei weiteren Brücken eingesetzt werden und konnten im Rahmen der bisherigen Lärmsanierung nur in Ausnahmefällen angeordnet werden. Die Erteilung der Typenzulassung für elastische Schienenbefestigungen wird für das Jahr 2013, diejenige für Schienenschallabsorber bis 2015 erwartet.

Für die Sanierung von Stahlbrücken werden finanzielle Mittel in der Höhe von 11 Millionen Franken (teuerungsbereinigt auf Preisstand Okt. 1998) vorgesehen. Diese Kostenschätzung basiert auf dem Schlussbericht einer technischen Arbeitsgruppe mit Vertretern des BAV, des BAFU und der SBB, die die Umsetzung der Massnahme empfiehlt. Zu aktuellen Preisen entspricht diese einem Volumen von rund 14 Millionen Franken.

1.2.5 Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg des Schalls

Nach dem geltenden Recht werden Lärmschutzwände nur dann erstellt, wenn sie auf einem bestimmten Streckenabschnitt ein genügendes Kosten-Nutzen-Verhältnis erreichen (vgl. Art. 21 und Anhang 2 VLE). Bei einer strikten Anwendung des Kosten-Nutzen-Indexes (KNI) kann es zwischen Lärmschutzwänden Lücken von relativ geringer Länge geben, die von den Betroffenen oft als störend empfunden werden.

Mit der Schliessung derartiger Lücken wird die Wirkung der Lärmschutzwand insgesamt verbessert und können zusätzliche Gebäude vor schädlichen oder lästigen Immissionen geschützt werden. Die Beurteilungskriterien für zusätzliche Lärmschutzwände wird der Bundesrat auf Verordnungsstufe festlegen. Die systematische Prüfung bei allen bisher realisierten Lärmschutzwänden erfordert einen nicht unerheblichen Ingenieur- und Vollzugsaufwand.

Die Kosten zur teilweisen Schliessung von bestehenden Lücken bei Lärmschutzwänden werden nach heutigem Kenntnisstand rund 40 Millionen Franken (teuerungsbereinigt auf Preisstand Okt. 1998) betragen. Diese Kostenschätzung basiert auf dem Schlussbericht einer technischen Arbeitsgruppe mit Vertretern des BAV, des BAFU und der SBB, die die Umsetzung der Massnahme empfiehlt. Zu aktuellen Preisen entspricht dies einem Volumen von rund 50 Millionen Franken.

1.2.6 Wirkung der Massnahmen

Emissionsgrenzwerte für Güterwagen: Bestehen alle Güterzüge ausschliesslich aus lärmarmen Wagen, so werden zusätzlich 40 000 Personen von IGW-Überschreitungen befreit. Alarmwertüberschreiten werden praktisch vollständig verschwinden. Der Schutzgrad der Eisenbahnlärmsanierung steigt auf rund 80%, womit das gesetzliche Sanierungsziel deutlich übertroffen wird.

Schienenschallabsorber: Wie viele Personen durch diese Massnahme von IGW-Überschreitungen geschützt werden können, muss aufgrund eines realistischen Einsatzspektrums abgeschätzt werden. Die Simulation basiert auf einer zu den Lärmschutzwänden vergleichbaren Anforderung an das zu erreichende Kosten-Nutzen-Verhältnis (in der VLE mit KNI = 80 festgelegt). Bei einer vorsichtig geschätzten Wirkung von 2 dB(A) werden allein durch Schienenschallabsorber zusätz-