Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/50: Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen · 34 Seiten

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1.2.3.2 Ressortforschung

Die Bevölkerung der Schweiz wird in den kommenden fünf Jahrzehnten weiter anwachsen.23 Ebenso werden der Personenverkehr und die Güterverkehrsleistungen bis 2030 stark anwachsen.24 Diese Trends deuten darauf hin, dass die Lärmproblematik in Zukunft weiter zunehmen wird. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, sowohl für die Infrastruktur wie das Rollmaterial lärmarme Technologien zu entwickeln. Der Bund unterstützt diese Entwicklung im Rahmen der so genannten Ressortforschung.

Gemäss Artikel 16 Absatz 1 des Revisionsentwurfs des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation25 ist Ressortforschung Forschung, welche von der Bundesverwaltung initiiert wird, weil diese die Resultate dieser Forschung zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Für die Ressortforschung muss deshalb keine explizite gesetzliche Grundlage im BGLE geschaffen werden. Unter die Ressortforschung fällt jede Art von wissenschaftlicher Forschung, deren Resultate die Bundesverwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt und die sie initiiert, weil die entsprechende Forschung im Kontext des Verwaltungshandelns im öffentlichen Interesse liegt. Denkbar sind hierbei insbesondere von der Bundesverwaltung selbst initiierte Projekte, wie zum Beispiel Feldversuche für die Erprobung, Adaptierung und Zulassung von lärmarmen Technologien für Eisenbahnen. Das Ziel besteht letztlich darin, das lärmtechnische Massnahmenportfolio so zu ergänzen, dass insbesondere zukünftige Angebotserweiterungen ohne wesentliche Lärmzunahmen realisiert werden können.

Für die Ressortforschung werden im Verpflichtungskredit Lärmsanierung der Eisenbahnen insgesamt 16 Millionen Franken (teuerungsbereinigt auf Preisstand Okt. 1998) bereitgestellt (Art. 10a Abs. 2 BGLE). Zu aktuellen Preisen entspricht dies einem Volumen von rund 20 Millionen Franken.

1.2.4 Massnahmen an der Fahrbahn

1.2.4.1 Schienenschallabsorber

Schienenschallabsorber werden an der Schiene befestigt und reduzieren die Schallabstrahlung der Schiene. Je nach Zusammensetzung des Verkehrs, des Schwellentyps, der Schienenlagerung etc. erreichen sie eine Wirkung von bis zu 4 dB(A).

Verschiedene Typen von Schienenschallabsorbern sind bereits in den Niederlanden, in Deutschland, England und Frankreich zugelassen und werden auf zahlreichen Strecken eingesetzt. Ob und inwiefern Schienenschallabsorber Sicherheitsanlagen und die Schienendiagnostik tangieren, wurde in der Schweiz noch nicht abschliessend geklärt, weshalb sie noch nicht über eine Typenzulassung verfügen. Im Rah-

23 Bundesamt für Statistik BfS: „Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz 2010-2060“, 2010.

24 Bundesamt für Raumentwicklung ARE: „Perspektiven des schweizerischen Güterverkehrs bis 2030 – Hypothesen und Szenarien, 2004.

25 Botschaft zur Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz, BBl 2011 8866, Ziff. 3.