Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/50: Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen · 34 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 30Fedlex · Erläuternder Bericht

on usw. eine Fixgrösse und vom Investitionsumfang nur wenig abhängig ist. Die neuen Massnahmen sind für die Ämter aufgrund ihrer technischen Unsicherheiten auch mit aufwändigeren Arbeiten verbunden und die Vollzugsdauer ist insgesamt länger als dies für die bisherigen Massnahmen angenommen wurde.

Lärmbonus

Die in Ziffer 1.2.2.2 erwähnte Erhöhung des Lärmbonus ist nicht Teil dieser Vorlage. Sie wurde vom Bundesrat bereits im Rahmen der Revision der NZV beschlossen und hat keine Auswirkungen auf den Bund. Der Lärmbonus stellt an sich für die Infrastrukturbetreiberinnen eine Ertragsminderung dar und würde so ohne Korrektur für die öffentliche Hand zu einer Erhöhung des Abgeltungsaufwands führen. Die Korrektur besteht darin, dass der Lärmbonus in den Trassenpreis eingerechnet ist, d.h. die gesamten Einnahmen aus dem Trassenverkauf sind um den Totalbetrag der ausbezahlten Lärmboni erhöht. Aus diesem Grund führt der Lärmbonus für den Bund zu keinem finanziellen Mehraufwand.

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebieten

Da die Zuständigkeit für die Lärmsanierung der Eisenbahnen beim Bund liegt, haben ergänzende Massnahmen an der Fahrbahn kaum Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden. Zusätzliche Lärmschutzwände werden nur in geringem Umfang erstellt.

Die Kantone sind für den Einbau der Schallschutzfenster gemäss dem geltenden BGLE zuständig. Dieses Programm ist aber von den zusätzlich vorgesehenen Lärmschutzmassnahmen nicht betroffen.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Ergänzung des BGLE hat auf mehreren Ebenen positive Auswirkungen auf die Schweizer Volkswirtschaft.

Der bessere Lärmschutz dient in erster Linie der Gesundheitsvorsorge und hat positive Auswirkungen auf die damit zusammenhängenden Kosten, die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz und die Konzentrationsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern. Eine geringere Lärmbelastung von Immobilien wirkt sich werterhaltend aus und reduziert lärmbedingte Mietzinsausfälle. Bei einer angenommenen netzweiten Lärmreduktion von 4 dB(A) würden sich die lärmbedingten Mietzinsausfälle um ca. 30 Millionen Franken im Jahr reduzieren.

Auf Seiten der Infrastruktur reduziert die Ergänzung des BGLE den notwendigen Ausbau von Lärmschutzwänden mit entsprechend hohen Bauinvestitionen und die damit verbundenen Unterhalts- und Erneuerungskosten.

Die Vorlage fördert schliesslich die Innovationskraft und stärkt damit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Unternehmen im Eisenbahnsektor.