Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/50: Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen · 34 Seiten

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Die Massnahmen wurden unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel nach ihrer Wirksamkeit, ihrem Kosten-Nutzen-Verhältnis, den Folgekosten für die Infrastrukturbetreiberinnen, den Auswirkungen auf Natur und Landschaft und dem Vollzugsaufwand für die Verwaltung eingegrenzt. Nachstehend werden die als sinnvoll bewerteten Massnahmen dargestellt.

1.2.2 Emissionsgrenzwerte für Güterwagen ab 2020

1.2.2.1 Wirksamkeit

Eisenbahnlärm ist vor allem nachts ein Problem, wenn zur Hauptsache der Güterverkehr rollt, gleichzeitig aber das Ruhebedürfnis am grössten ist. Nach Abschluss der Rollmaterialsanierung in der Schweiz werden im alpenquerenden Güterverkehr noch immer rund die Hälfte aller Güterwagen GG-Sohlen aufweisen, im Ost-West-Verkehr fällt deren Anteil nur geringfügig kleiner aus. Ausländische Güterwagen mit GG-Sohlen stellen daher die bedeutendste Ursache übermässiger Lärmbelastung durch den Eisenbahnverkehr dar. Die Einführung von Emissionsgrenzwerten ergänzt den Lärmbonus als wirtschaftliches Anreizsystem. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Lärmbonus allein bisher keine Umrüstung von Güterwagen ausländischer Fahrzeugeigentümerinnen zu bewirken vermochte.

Dank der Emissionsgrenzwerte für Güterwagen wird die Lärmbelastung ab 2020 gegenüber dem EP 2015 auf den Nord-Süd-Achsen um bis zu 5 dB(A) und auf den übrigen Hauptverkehrsachsen um 3−4 dB(A) sinken. Zusätzlich zur bisherigen Lärmsanierung können dadurch 40 000 Personen von IGW-Überschreitungen befreit und der Schutzgrad auf 80% erhöht werden, womit das Ziel der Eisenbahnlärmsanierung (67%) deutlich übertroffen wird. Der in Bezug auf Aufwachreaktionen wichtige Durchfahrtspegel eines Güterzuges wird gar um 10 dB(A) gesenkt, womit der Lärm halbiert wird. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Güterzüge vollständig aus lärmarmen Fahrzeugen zusammengestellt sind. Weist beispielsweise ein Viertel aller Wagen im Zugsverband GG-Sohlen auf, so nimmt die Lärmbelastung lediglich um 5 dB(A) statt um 10 dB(A) ab. Emissionsgrenzwerte sind folglich effektiv und zur Lärmreduktion geeignet. In Ergänzung des Lärmbonus sind sie zur Erreichung des Sanierungsziels dringend erforderlich.

Trotz der bereits umgesetzten Massnahmen im Rahmen der Lärmsanierung werden 2015 noch immer 80 000 - 90 000 Personen schädlichem Lärm ausgesetzt sein. Verbindliche Emissionsgrenzwerte für den Güterwagenbestand ab 2020 werden daher durch den Gesundheitsschutz gerechtfertigt. Sie ermöglichen das Erreichen des gesetzlichen Schutzziels und verhindern ein erneutes Ansteigen der Lärmbelastung durch den Infrastruktur- und Angebotsausbau.

1.2.2.2 Finanzierung und Umrüstungsfrist

Die Schweiz richtet seit Inkrafttreten des BGLE im Jahr 2000 einen Lärmbonus für lärmarme Güterwagen in der Höhe von 1 Rappen pro Achskilometer aus. Auch die Niederlande haben Anfang 2008 einen lärmabhängigen Trassenpreis eingeführt. Diese wirtschaftlichen Anreizsysteme vermögen aber nicht zu genügen, weil es an einer Umrüstungspflicht fehlt und Fahrzeugeigentümerinnen höhere laufende Kosten bei Güterwagen mit Verbundstoffsohlen-Bremsen befürchten. Lärmabhängige Trassenpreise führen daher erst dann zur Umrüstung, wenn Güterwagen mit GG-