Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/50: Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen · 34 Seiten
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tuell Lärmschutzwände zum Schliessen von störenden Wandlücken gebaut oder Stahlbrücken saniert werden. Dafür werden insgesamt 51 Millionen Franken (Preisstand Okt. 1998) vorgesehen.
Mit der Ergänzung des Lärmsanierungskonzepts können netzweit zusätzlich über 50 000 Personen vor Eisenbahnlärm über den Immissionsgrenzwerten geschützt werden. Die Einführung von Emissionsgrenzwerten für Güterwagen trägt voraussichtlich rund 80% zu dieser Verbesserung bei. Das gesetzlich verankerte Ziel, mindestens zwei Drittel der Bahnanwohnerinnen und -anwohner vor Grenzwertüberschreitungen zu schützen, kann damit deutlich übertroffen werden.
Die Vorlage ist bis Ende 2028 befristet.