Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/50: Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen · 34 Seiten
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Ältere Lokomotiven weisen Klotzbremsen auf, die zur Verriffelung der Radlaufflächen führen. K-Sohlen von Personen- und Güterwagen können aus sicherheitstechnischen Gründen bei Lokomotiven nicht eingesetzt werden. Die Kosten für das Engineering und die Realisierung alternativer Lösungen haben sich angesichts der begrenzten Anzahl Fahrzeuge sowie wegen deren beschränkter Lebensdauer als zu hoch erwiesen.
Die Ortung von Flachstellen ist nur sinnvoll, wenn der betroffene Wagen umgehend aus dem Verkehr gezogen und einer Revision zugeführt wird. Der Eingriff in den Bahnbetrieb und die damit verbundenen Kosten stehen in keinem genügenden Verhältnis zum erzielbaren Nutzen.
Radschallabsorber reduzieren den Fahrlärm nur geringfügig. Die Umrüstung schweizerischer, bereits lärmsanierter Fahrzeuge bringt daher keinen zusätzlichen Nutzen. Bei ausländischen Fahrzeugen steht die Umrüstung auf K- oder LL-Sohlen im Vordergrund.
Autoverlad: Die Gemeinden mit bedeutenden Autoverladestationen wurden bereits lärmsaniert, weshalb der Bedarf gering ist. Zusätzliche Massnahmen erreichen zudem zu wenig Wirkung.
Aufgestufte Wohnzonen: Massgebend für die Lärmsanierung ist u. a. die rechtsgültige kommunale Empfindlichkeitsstufenzuordnung (ES). Wo eine lärmvorbelastete Wohnzone in die ES III aufgestuft hat, wird diese auch berücksichtigt. Hiervon abzuweichen, würde zu einer Ungleichbehandlung mit der Strassenlärmsanierung führen, was es zu vermeiden gilt.
Isolierstösse sind Teil einer Signalanlage (Blockstelle) und erzeugen beim Überfahren zusätzlichen Lärm. Ihr Ersatz durch Achszähler erbringt bei hohen Kosten nur einen begrenzten zusätzlichen Nutzen.
Die Zahl der Rangierbahnhöfe bzw. die Anzahl Rangierbewegungen hat in den letzten Jahren infolge des Strukturwandels beim Stückgutverkehr abgenommen. Massnahmen bei grossen Rangierbahnhöfen wurden bereits ergriffen oder werden im Rahmen der Vorsorge und des Unterhalts (Ausrüstung Balkengleisbremsen mit Silent Segments) getroffen. Weitergehenden Massnahmen mangelt es am genügenden Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Schienenschmieranlagen wurden bisher vor allem in unterirdischen Bahnhöfen eingesetzt. Ihr aufwendiger Betrieb und Unterhalt und die zu beachtenden sicherheitsrelevanten Aspekte ergeben ein ungenügendes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Bauliche Massnahmen werden bis zu einem KNI < 80 als wirtschaftlich bewertet, was der sechsfachen individuellen Zahlungsbereitschaft von Anwohnerinnen und Anwohnern entspricht. Eine Erhöhung des KNI widerspräche dem Grundsatz des wirtschaftlichen und wirksamen Einsatzes öffentlicher Mittel und würde vermehrt zu Konflikten mit dem Ortsbild- und Landschaftsschutz führen.
Schienennahe Lärmschutzwände verunmöglichen den maschinellen Unterhalt mit schwerem Gerät und wirken überdies nur in Verbindung mit Schürzen an den Fahrzeugen. International lässt sich eine entsprechende Ausrüstung von Güterwagen nicht durchsetzen.
Gegenschallanlagen eigenen sich aus technischen Gründen nicht als Massnahme gegen Eisenbahnlärm.