Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/50: Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen · 34 Seiten

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Übersicht

Die Lärmemissionen der Eisenbahn werden prioritär durch die Einführung von Emissionsgrenzwerten für bestehende Güterwagen ab 2020 und die Förderung von lärmarmem Rollmaterial und lärmarmer Infrastruktur reduziert. Weiter werden Massnahmen an der Fahrbahn ergriffen. Diese Massnahmen kosten rund

185 Millionen Franken (Preisstand Okt. 1998). Der bestehende Verpflichtungs-

kredit kann dennoch auf 1.515 Milliarden Franken gekürzt werden.

Ausgangslage

Der Gütertransport auf der Schiene ist zentraler Bestandteil der Verkehrs- und Verlagerungspolitik des Bundesrats. Gleichzeitig verursacht er erheblichen Lärm. Nach Abschluss der ordentlichen Lärmsanierung in der Schweiz, stellen ausländische Güterwagen mit einer veralteten Bremstechnologie die Hauptursache der übermässigen Lärmbelastung dar.

Neues Rollmaterial muss in Europa zwar seit 2006 mit lärmarmer Technologie beschafft werden, wenn es grenzüberschreitend in Betrieb gesetzt werden soll. Bis zur altersbedingten Erneuerung des Rollmaterials werden aber noch mindestens 30 bis 40 Jahre vergehen.

Inhalt der Vorlage

Mit der vorgeschlagenen Regelung soll das minimale Sanierungsziel der Lärmsanierung (Schutzgrad 66,7 %) übertroffen und ein Ansteigen der Lärmbelastung durch den zu erwartenden Mehrverkehr verhindert werden.

Folgende Massnahmen sind vorgesehen:

- Ab 2020 sollen in der Schweiz Emissionsgrenzwerte für bestehende Güterwagen eingeführt und damit Güterwagen mit GG-Sohlen faktisch verboten werden. Die Emissionsgrenzwerte ergänzen den Lärmbonus und damit das bereits im Jahr 2000 eingeführte wirtschaftliche Anreizsystem zur Umrüstung des bestehenden Rollmaterials.

- Weiter sollen neu entwickelte lärmbegrenzende Massnahmen an der Fahrbahn wie Schienenschallabsorber oder das akustische Schienenschleifen eingesetzt werden. Hierfür sind 76 Millionen Franken (zum Preisstand des Kredits vom Okt. 1998) vorgesehen.

- Ferner kann der Bund Investitionsbeihilfen in besonders lärmarmes Rollmaterial leisten und die Erprobung und Zulassung lärmarmer Produkte fördern. Dafür können 40 Millionen Franken (Preisstand Okt. 1998) eingesetzt werden.

- Schliesslich sollen Härtefälle beseitigt werden, die beim konsequenten Vollzug des bisherigen Gesetzes entstanden sind. Dazu sollen zum Beispiel punk-