Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/50: Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen · 34 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht

3.1 Auswirkungen auf den Bund29

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren,

Agglomerationen und Berggebieten30

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft30

3.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft31

3.5 Auswirkungen auf die Umwelt31

4 Verhältnis zur Legislaturplanung31

5 Rechtliche Aspekte31

5.1 Verfassungsmässigkeit31

5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz31

5.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse31

5.4 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes32

Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (Entwurf)

Bundesbeschluss über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen (Entwurf)

Botschaft

1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

1.1.1 Grundlagen

Die Lärmsanierung der Eisenbahnen befindet sich derzeit in Umsetzung und richtet sich nach dem Bundesgesetz vom 24. März 20001 über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (BGLE). Als Spezialgesetz ergänzt es das Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 19832 (USG). Ziel der Lärmsanierung ist es, bis Ende 2015 netzweit mindestens zwei Drittel der Bevölkerung, die schädlichem oder lästigem Eisenbahnlärm ausgesetzt ist, zu schützen (vgl. Art. 2 Abs. 3 BGLE).

Hierzu wird in erster Priorität das in der Schweiz immatrikulierte Rollmaterial lärmsaniert, indem Graugusssohlen-Bremsen (GG-Sohlen) durch Verbundstoffsohlen-Bremsen (K-Sohlen) ersetzt werden. Diese Massnahme gewährleistet glatte Radlaufflächen, sodass weniger Lärm entsteht. Von dieser nachhaltigen Massnahme an der Quelle profitieren alle Betroffenen unabhängig von deren Lärmbelastung.

In zweiter Priorität wird die Ausbreitung des Schalls mit baulichen Massnahmen wie Lärmschutzwänden oder -dämmen reduziert. Lärmschutzwände sind lokal sehr

1 SR 742.144

2 SR 814.01