Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/153: Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem (C-VIS) und das nationale Visumsystem (ORBIS) · 27 Seiten

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Projekt ZEMIS und eARB

Diese Revision wird ausserdem genutzt, um neue Datenfelder in Anhang 1 der ZEMIS-Verordnung aufzunehmen. Diese stehen im Zusammenhang mit der elektronischen Fallbearbeitung im Bereich der Fernhaltemassnahmen.

Für die Verfahren zu ausländerrechtlichen Bewilligungen soll längerfristig (wo möglich und sinnvoll) eine elektronische Fallbearbeitung inkl. elektronisches Geschäftsdossier vorbereitet, realisiert und eingeführt werden. In einem ersten Schritt werden hierzu im Bereich der Fernhaltemassnahmen bis 2013 Medienbrüche abgebaut und eine elektronische Fallbearbeitung realisiert. Dazu wird als Erweiterung zu ZEMIS die Applikation ZEMIS-eARB (elektronische ausländerrechtliche Bewilligungen) entwickelt. Diese ermöglicht dem Benutzer die elektronische Bearbeitung der Anträge zu Einreiseverboten. Zudem wird für jedes Geschäft ein separates elektronisches Geschäftsdossier geführt. Für die Dauer des Geschäfts können die entsprechenden Dokumente in diesem Geschäftsdossier verwaltet werden. Zur effizienten Bearbeitung der Anträge werden für die einzelnen Geschäftsschritte Pendenzen geführt. Nicht erledigte Geschäftsschritte können jederzeit einem beliebigen Benutzer zugewiesen werden.

Die Zugriffe auf ZEMIS-eARB im Bereich «Einreiseverbote» werden wie folgt geregelt:

Grundsätzlich haben die Mitarbeitenden der vier Regionalsektionen in der Abteilung Zulassung Aufenthalt, die für die Einreiseverbote zuständig sind, Zugriff auf das neue System ZEMIS eARB. Auf laufende Geschäfte haben der antragstellende Kanton und die BFM-Mitarbeitenden Zugriff (lesend/schreibend). Auf abgeschlossene Geschäfte haben sämtliche Kantone und die BFM-Mitarbeitenden Zugriff (lesend).

Für die Realisierung dieser Funktionalitäten sind neue ZEMIS-Datenfelder nötig. Bei diesen Datenfeldern handelt es sich um Angaben, die zur Geschäftsabwicklung gehören, wie z. B. Angaben zum Geschäft, auftraggebende/beauftragte Stellen.

Folgende neuen eARB-Felder werden im Anhang 1 der ZEMIS-Verordnung unter dem Buchstaben l eingefügt:

- Geschäftsnummer

- Geschäftsart

- Kategorie (z. B. Dublin-Fall, Strafrechtsfall, Härtefall, FZA-Fall)

- Bearbeitungsstatus

- Mitteilungen (Hierbei handelt es sich um ein Freitextfeld. Dieses Feld ist auf

Mitteilungen zwischen Behörden auf Kantons- und Bundesebene beschränkt; es enthält keine zusätzlichen Personendaten, sondern lediglich Informationen, die für den Verlauf und die Behandlung des Falls notwendig sind. Dieses Feld wird gelöscht, sobald der Prozess beendet ist.)

- eARB-Benutzer

Da die oben aufgeführten Felder keine schützenswerten Daten enthalten und daraus keine Persönlichkeitsprofile entstehen, ist ihre Bearbeitung lediglich auf Verordnungsstufe geregelt.

Das Feld bezüglich der Fernhaltemassnahmen ist neu unter dem Buchstaben m in Anhang 1 aufgeführt, und nicht mehr unter dem Buchstaben l. Zudem wird die alphabetische Reihenfolge der nachfolgenden Spalten verschoben.