Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/153: Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem (C-VIS) und das nationale Visumsystem (ORBIS) · 27 Seiten
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1.2. Inbetriebnahme des zentralen Informationssystems
Mit der Betriebsaufnahme wurden am 11. Oktober 2011 die Konsulate aller Schengen-Staaten in Nordafrika (Tunesien, Algerien, Marokko, Libyen, Ägypten, Mauretanien) an das VIS angeschlossen. Betroffen waren die Schweizer Vertretungen in Rabat, Algier, Tunis, Tripolis und Kairo. Die Schweiz hat gleichzeitig auf freiwilliger Basis alle Visumbehörden im Inland an das C-VIS angeschlossen, namentlich das Bundesamt für Migration (BFM), die kantonalen Migrationsämter sowie die Grenzkontrollbehörden an den Schengen-Aussengrenzen.
Der Nahe Osten (Israel, Jordanien, Syrien, Libanon) mit den Schweizer Vertretungen in Tel Aviv, Ramallah, Amman und Beirut wurde am 10. Mai 2012 und die Golfregion mit den Auslandvertretungen in Teheran, Kuwait, Riad, Djeddah, Dubai und Abu Dhabi am 2. Oktober 2012 an das C-VIS angeschlossen. Westafrika und zentrales Afrika wurden ebenfalls am 14. März 2013 an das C-VIS angeschlossen.
Die weiteren Regionen 6 bis 11 wurden bereits festgelegt. Es handelt sich in der genannten Reihenfolge um östliches und südliches Afrika (6. Juni 2013), Südamerika (5. September 2013), die ehemaligen Sowjetstaaten in Zentralasien und Südostasien (14. November 2013) sowie die besetzten palästinensischen Gebiete (wobei die Schweiz Ramallah auf freiwilliger Basis bereits gleichzeitig mit den Standorten im Nahen Osten an das VIS angeschlossen hat).
1.3. Nationales Visumsystem
Im Januar 2014 soll ein neues nationales Visumsystem (ORBIS) in Betrieb genommen werden, welches das System für die automatisierte Ausstellung und Kontrolle der Visa (EVA) ersetzen wird. Im Gegensatz zu EVA, einem Subsystem des Informationssystems für den Ausländer- und den Asylbereich (zentrales Migrationsinformationssystem, ZEMIS), wird das neue nationale Visumsystem vollständig unabhängig von ZEMIS funktionieren. Die nach der Inbetriebnahme des neuen nationalen Visumsystems anwendbaren Gesetzesbestimmungen wurden vom Parlament bereits im Dezember 2009 verabschiedet.
Jetzt gilt es, diese Gesetzesgrundlagen auf Verordnungsstufe zu konkretisieren. Sobald die neue Verordnung in Kraft tritt, wird die seit 11. Oktober 2011 geltende Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem (VISV)6 aufgehoben.
Die Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem stellt eine Totalrevision der geltenden VISV dar. Im Wesentlichen ist die bereits bestehende Verordnung mit den Bestimmungen zum neuen nationalen Visumsystem (ORBIS) zu ergänzen. Es muss detailliert festgelegt werden, welche Behörden die Daten erfassen werden und welche Daten sie abfragen können.