Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/30: Änderung des Luftfahrtgesetzes (LFG) · 31 Seiten
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Die Nutzer von Dienstleistungen für den VFR-Verkehr haben neu die damit verbunden Kosten zu tragen. Auf der anderen Seite entfällt die Quersubventionierung dieser Kosten durch den IFR-Verkehr und hat eine entsprechende Reduktion der IFR-Gebühren zur Folge.
Neu sind die Fluggesellschaften verpflichtet, den Strafverfolgungsbehörden auf Verlangen Passagierlisten zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung besteht wie erwähnt bereits gegenüber den Zoll- und Ausländerbehörden. Die Daten sind entsprechend verfügbar und können mit vertretbarem Aufwand zusammengestellt werden. Es ist daher nur von einer geringen zusätzlichen Belastung der Luftverkehrsunternehmen auszugehen.
4 Verhältnis zur Legislaturplanung
Das Geschäft ist in der Legislaturplanung 2011-2015 vorgesehen.