Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/30: Änderung des Luftfahrtgesetzes (LFG) · 31 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 9Fedlex · Erläuternder Bericht

und Abbaupotentiale durchleuchtet. Eine von über 80 Massnahmen betrifft die Auslagerung der Aufsicht über den Luftverkehr in eine gebührenfinanzierte Organisationsform. Bei einer Auslagerung der Sicherheitsaufsicht würden die regulatorischen und luftfahrtpolitischen Tätigkeiten beim Bund verbleiben. Mit der Entflechtung der beiden Aufgabenbereiche Sicherheit und Regulation würde die Schweiz auf eine Entwicklung reagieren, die auf gesamteuropäischer Ebene (EASA) eingeleitet sowie in einzelnen Ländern (namentlich Grossbritannien) bereits umgesetzt worden ist.

Die Auswirkungen einer solchen Entflechtung wurden geprüft. Durch die Auslagerung der Sicherheitsaufsicht würde netto, d. h. unter Berücksichtigung der nicht mehr beim BAZL anfallenden Erträge, eine Entlastung des BAZL-Budgets um 43 Mio. CHF resultieren (Stand Voranschlag 2015). Auf der anderen Seite würde die Finanzierung einer gebührenfinanzierten Organisation auf Seiten der Luftfahrtindustrie zu einem Mehraufwand von geschätzten 55 Mio. CHF führen, da sich die ausgelagerte Sicherheitsaufsicht vollumfänglich über Gebühren finanzieren müsste. Wegen der Bildung von neu zwei Organisationseinheiten, die sich mit der Zivilluftfahrt beschäftigen (Regulation und Luftfahrtpolitik im Rahmen eines Bundesamts oder Departements sowie die Sicherheitsaufsicht in einer ausgelagerten Organisation), wäre voraussichtlich mit einem gewissen Mehrbedarf an Personal zu rechnen. Dieser personelle Mehrbedarf ist mit Doppelspurigkeiten zwischen den beiden Organisationseinheiten zu begründen, da Schlüssel-Knowhow in beiden Einheiten vorhanden sein und jede Organisationseinheit über einen eigenen Supportbereich verfügen muss. Durch die Auslagerung der Sicherheitsaufsicht würde der Bund unter dem Strich aber eine Einsparung von rund 200 Vollzeitstellen erzielen.

Die Ergebnisse der Abklärungen zeigen auf, dass die Auslagerung der Sicherheitsaufsicht beim Bund zwar zu Einsparungen führen würde, das Gesamtsystem aber insgesamt teurer würde und die zusätzlichen Kosten zulasten der Luftfahrtindustrie gingen. Im Stakeholder Involvement haben die Luftfahrtkreise den Vorschlag denn auch entschieden abgelehnt. Er habe lediglich zusätzliche Kosten zur Folge, führe zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Luftfahrt und widerspreche damit den Vorgaben des Luftfahrtpolitischen Berichts 2004. Bei dieser Sachlage ist auf eine Auslagerung der Sicherheitsaufsicht zu verzichten.

2 Erläuterungen zu den Gesetzesbestimmungen

Art. 3a «Internationale Vereinbarungen» Abs. 1 und 2

Mit dieser Bestimmung wird der Bundesrat ermächtigt, in verschiedenen Bereichen internationale Vereinbarungen abzuschliessen. In Absatz 1 wird aus den oben dargelegten Gründen neu der Bereich Luftsicherheit ergänzt. Entsprechend ist die Luftsicherheit auch in Absatz 2 zu ergänzen, der im Sinne einer nicht abschliessenden Aufzählung den möglichen Inhalt dieser Vereinbarungen umschreibt.

Der Bericht des Bundesrates vom 2. März 2012 in Erfüllung der Postulats Malama (10.3045 Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen) vom März 201011 kommt im Zusammenhang mit dem Einsatz von schweizerischen Sicherheitsbeauftragten auf ausländischen Flughäfen (Fox-Einsätze) zum Schluss, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass diese Missionen zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf einer ungenügenden rechtlichen Grundlage beruhen. Gegebenenfalls müssten gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die den Bundesrat ermächtigen, die erforderlichen internationalen Abkommen zu schliessen. Der Bericht emp-

11 BBl 2012 4459