Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/48: Genehmigung des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile und dessen Umsetzung (BG über den Natur- und Heimatschutz) · 36 Seiten
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Vernehmlassungsbericht Nagoya-Protokoll Seite 8
Zugang zu Genetischen Ressourcen und den Gerechten Ausgleich aus dem aus deren Nutzung e t ta e e Vortei “ u ter tützt. Ob Forschung mit genetischen Ressourcen in der Schweiz betrieben werden kann und weiterhin betrieben werden wird, hange von der Praxistauglichkeit der Umsetzung des Nagoya-Protokolls im NHG ab. Diesbezüglich hat Roche gewisse Bedenken. Die Gesetzesrevision erreiche die vom Bundesrat genannten Ziele - besserer Zugang zu genetischen Ressourcen und erhöhte Rechtssicherheit bei deren Nutzung - nicht, werde aber der Pharmaindustrie in der Schweiz Mehraufwand bereiten. Die Vorlage sei deshalb zu überarbeiten. Namentlich sei der Geltungsbereich zu präzisieren und es seien Massnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu genetischen Ressourcen in Drittstaaten vorzuschlagen.
Migros teilt die Einschätzung des Bundesrats, wonach die Ratifizierung des Nagoya-Protokolls die Rechtssicherheit bei der Nutzung von genetischen Ressourcen erhöht und dazu beiträgt, dass der Zugang zu diesen Ressourcen für die Nutzenden in der Schweiz gesichert ei t eziehu wei e er eichtert wir . t prechu e rü t ie i ru atz owoh ie Ratifi atio a auch ie vorgeschlagene Umsetzung ins nationale Recht.
Novartis weist darauf hin, sie sei eines der wenigen pharmazeutischen Unternehmen, die noch Bioprospektionsaktivitäten betreibt, und vertritt die Auffassung, genetische Ressourcen aus der Natur seien eine sinnvolle Ergänzung zu anderen, modernen Quellen für die Auffindung neuer Arzneimittelwirkstoffe. Novartis sei deshalb in hohem Mass an einer praktikablen und gleichzeitig Rechtssicherheit schaffenden Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der Schweiz interessiert. Novartis begrüsst den generellen Ansatz, die Implementierung des Nagoya Protokolls sicherzustellen durch eine Sorgfaltspflicht und eine Meldepflicht, die erst spät, das heisst unmittelbar bei der Kommerzialisierung von auf genetischen Ressourcen beruhenden Produkten einsetzt. Nach Ansicht von Novartis lasse die Vorlage aber zu viele Fragen offen, die für eine praktikable Umsetzung ausserordentlich wichtig seien. Novartis verweist im Übrigen auf die Stellungnahme von Interpharma.
Syngenta hält fest, dass für sie der Schutz der Biodiversität höchste Priorität geniesst. Sie unterstützt deshalb die Ziele CBD und das daraus hervorgegangene Nagoya-Protokoll. Syngenta ist überzeugt, dass das Nagoya-Protokoll, bei Umsetzung in geeigneter Weise, zum Schutz der Biodiversität und zum Fortschritt in der Erforschung und Anwendung genetischer Ressourcen beitragen wird. Sie weist darauf hin, dass der IV-PGREL bereits die meisten Nutzpflanzen erfasst, mit denen sie tätig ist. Aus Sicht des Innovationsstandortes Schweiz sei die Ratifikation des Protokolls bedeutsam. Syngenta hält die vorliegende Vorlage zur Umsetzung des Protokolls für ausgewogen. Wesentlich für den Innovationsplatz Schweiz sei eine möglichst unbürokratische, rasche und forschungsfreundliche Umsetzung der Sorgfalts- und Meldepflichten.
cosmetochem, ein international tätiges Schweizer KMU im Kosmetikbereich, betont zwar, es sei ihr wichtig, dass das Nagoya-Protokoll auf hohem Niveau umgesetzt werden. Sie hat aber Bedenken an der Machbarkeit der Umsetzung des Protokolls. cosmetochem verweist im Einzelnen auf ein Schreiben des US-amerikanischen Kosmetik-Verbands (PCPC) an die EU-Kommission. Darin wird in grundsätzlicher Art die grosse potenzielle Betroffenheit der Kosmetikbranche durch das Nagoya-Protokoll festgehalten und Anträge betreffend eine mögliche Sorgfaltspflicht formuliert.
3.6.5. Kommissionen
Beide Kommissionen äussern sich positiv.
Die KBNL befürwortet die Ratifikation des Nagoya-Protokolls. Es mache gerade auch für ärmere und oft (genetisch) ressourcenstarke Länder Sinn, dass die Staatengemeinschaft die angesprochenen Punkte regle. Auch die mit dem Abkommen verbundene Erhöhung der Rechtssicherheit bei der Nutzung dieser Ressourcen bzw. dieses Wissens sei zu befürworten. Die KBNL stellt aber die Umsetzung des Protokolls im NHG in Frage. Gentechnische Belange und Forschungsfragen seien bereits in diversen Verordnungen geregelt. Die KBNL fragt sich, ob es nicht sinnvoller wäre, die Umsetzung des Nagoya-Protokolls dort abzuhandeln, allenfalls im USG oder gar in einem eigentlichen Gentechnikgesetz.
Die EKAH unterstützt die Ratifikation des Nagoya-Protokolls grundsätzlich hat aber verschiedene Anträge und Bemerkungen zu gesetzlichen Umsetzung im NHG (vgl. dazu Ziff. 4 unten).