Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/48: Genehmigung des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile und dessen Umsetzung (BG über den Natur- und Heimatschutz) · 36 Seiten

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Vernehmlassungsbericht Nagoya-Protokoll Seite i

Überblick

Das Nagoya-Protokoll regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich. Es setzt damit das dritte Ziel der Biodiversitätskonvention um. Die Schweiz unterzeichnete das Nagoya-Protokoll am 11. Mai 2011. Damit sie dieses Abkommen ratifizieren kann, bedarf es einiger Gesetzesanpassungen. Die Ratifizierung und die entsprechenden Gesetzesanpassungen waren Gegenstand der vom Bundesrat vom Mai bis September 2012 durchgeführten Vernehmlassung. Zu dieser wurden 203 Adressaten angeschrieben. 74 der angeschriebenen sowie 6 nicht angeschriebene Stellen äusserten sich zum Vorhaben. Unter diesen insgesamt 80 Teilnehmenden befinden sich:

 24 Kantone

 5 in der Bundesversammlung vertretene politischen Parteien

 2 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

 4 Dachverbände der Wirtschaft

 12 Umweltschutzorganisationen und Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit

 18 weitere Wirtschaftsverbände und Fachorganisationen

 8 Organisationen der Wissenschaft und der Forschung

 2 Kommissionen

 5 von der Vorlage betroffene Unternehmungen

Grossmehrheitliche Zustimmung zur Vorlage

Die Vorlage stösst bei 62 der 80 Teilnehmenden auf Zustimmung. In 7 Fällen wird die Vorlage abgelehnt. In 11 Fällen wird auf eine Position verzichtet. Die überwiegende Mehrheit, rund 90% der Stellungnehmenden, befürwortet also die Ratifikation des Nagoya-Protokolls und die vorliegenden NHG-Änderungen. In 8 Fällen erfolgt die Zustimmung ohne Anträge oder Bemerkungen. 54 Stellungnehmende stimmen zu, bringen aber im Einzelnen Bemerkungen, Ergänzungen, Anträge oder Vorbehalte vor. Die Vorlage findet sowohl bei den Kantonen, als auch bei den Wirtschaftsverbänden und Fachorganisationen, den betroffenen Unternehmungen sowie den Schutzorganisationen eine deutliche Mehrheit. Zwei von fünf politische Parteien lehnen sie ab.

Die wichtigsten Gründe für die Zustimmung sind:

 Die Ratifizierung bringe Rechtssicherheit und gewährleiste den langfristigen Zugang zu genetischen Ressourcen im Ausland. Dies habe positive Auswirkungen auf Forschung und Wirtschaft in der Schweiz.

 Mit der Sorgfaltspflicht und der Meldepflicht beim Zeitpunkt der Marktzulassung bzw. der Kommerzialisierung liegen zwei zweckmässige und angemessene Instrumente zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls vor.

 Die Vorlage ermögliche die ausgewogene und gerechte Aufteilung der aus der Nutzung von genetischen Ressourcen entstehenden Vorteile und des sich darauf beziehenden traditionellen Wissens und trage somit zum globalen Erhalt der Biodiversität bei.

Die wichtigsten Gründe für die Ablehnung sind:

 Die Ratifizierung bringe keinen Nutzen für die Schweiz. Insbesondere sei der Zugang zu genetischen Ressourcen im Ausland nicht garantiert.

 Die Vorlage belaste Forschung, Unternehmen und Verwaltung mit administrativem Mehraufwand.

 Die positive Wirkung auf den globalen Erhalt der Biodiversität sei illusorisch.

Die wichtigsten Anträge der Zustimmenden sind:

 Der sachliche Geltungsbereich der Vorlage sei zu wenig klar und müsse weiter präzisiert und eingeschränkt werden.

 Entscheidend für den zeitlichen Geltungsbereich sei der Zeitpunkt der Nutzung der genetischen Ressourcen und nicht der Zeitpunkt des Zugangs.

 Es müsse weiter präzisiert werden, wie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile verstanden werden soll. Zum einen wird darauf hingewiesen, dass es laut Protokoll entscheidend sei, dass Bestimmungen zur ausgewogenen und gerechten Aufteilung Vorteile ausgehandelt wurden. Zum anderen wird eine materielle Prüfung des Vorteilsausgleichs gefordert.