Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/48: Genehmigung des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile und dessen Umsetzung (BG über den Natur- und Heimatschutz) · 36 Seiten
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Vernehmlassungsbericht Nagoya-Protokoll Seite 1
1. Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens
Das Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Nagoya-Protokoll), das am 29. Oktober 2010 in Nagoya, Japan, von der 10. Vertragsparteienkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) verabschiedet wurde, stellt eine historische Etappe in der Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des gerechten Vorteilsausgleichs (Access and Benefit-Sharing – ABS) dar. Es dient einerseits der Umsetzung des dritten Zieles der CBD, der ausgewogenen und gerechten Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile, andererseits der Erleichterung des Zugangs zu genetischen Ressourcen sowie der Erhöhung der Rechtssicherheit bei der Nutzung genetischer Ressourcen oder des sich darauf beziehenden traditionellen Wissens. Ferner wird das Nagoya-Protokoll einen Beitrag für den globalen Erhalt der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile leisten.
Die Schweiz hat das Protokoll unter Vorbehalt der Ratifizierung am 11. Mai 2011 anlässlich der Unterzeichnungszeremonie am UN-Hauptsitz in New York unterzeichnet. Bis heute haben 92 Parteien das Protokoll unterzeichnet, darunter auch die EU und 24 ihrer Mitgliedstaaten. Das Protokoll tritt am
90. Tag nach der Hinterlegung des 50. Ratifikationsinstrumentes in Kraft; bisher wurde das Protokoll von 15 Staaten ratifiziert1.
Mit dieser Vorlage sollen die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Nagoya-Protokolls geschaffen werden. Für die Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der Schweiz sind punktuelle Anpassungen im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) sowie entsprechende Anpassungen auf Verordnungsstufe nötig. Mit diesen Anpassungen wird die Schweiz eine Sorgfaltspflicht einführen, damit diejenigen, die gemäss dem Nagoya-Protokoll genetische Ressourcen bzw. das sich darauf beziehende traditionelle Wissen nutzen oder unmittelbar Vorteile aus deren Nutzung erzielen (kurz Nutzende), die innerstaatlichen ABS-Vorschriften derjenigen Vertragsparteien, welche diese Ressourcen (kurz Bereitstellerländer) zur Verfügung stellen, einhalten und die erzielten Vorteile ausgewogen und gerecht teilen. Ferner wird die Schweiz eine zentrale Stelle am BAFU einrichten, an welcher die Einhaltung der Sorgfaltspflicht vor der Marktzulassung bzw. vor der Vermarktung von Produkten, deren Entwicklung auf genutzten genetischen Ressourcen oder sich darauf beziehendem traditionellem Wissen basiert, gemeldet wird (Meldepflicht), sowie weitere Stellen bezeichnen, an welchen die Einhaltung der Meldepflicht überprüft wird. Schliesslich wird die Schweiz die Möglichkeit erhalten, den Zugang zu den genetischen Ressourcen im Inland von einer Meldung oder Bewilligung und einer Vereinbarung betreffend den Vorteilsausgleich abhängig zu machen, und der Bund wird die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der hiesigen genetischen Ressourcen unterstützen können. Entsprechend werden die Vollzugs- und Strafbestimmungen im NHG angepasst.
Mit der Ratifizierung kann die Schweiz dazu beitragen, dass der Zugang zu genetischen Ressourcen erleichtert und langfristig gesichert bleibt. Ferner bewirkt die Ratifizierung des Protokolls, dass sich die Vorteile, die sich aus der Nutzung dieser Ressourcen oder des sich darauf beziehenden traditionellen Wissens ergeben, ausgewogen und gerecht geteilt werden; damit bleibt die Biodiversität weltweit erhalten, und ihre Bestandteile werden nachhaltig genutzt. Schliesslich wird die Rechtssicherheit bei der Nutzung dieser Ressourcen bzw. dieses Wissens erhöht, um dem unrechtmässigen Erwerb und der unrechtmässigen Nutzung – oft auch “Biopiraterie“ genannt – entgegenzuwirken.
1 Liste der Staaten, die das Protokoll unterzeichnet oder bereits ratifiziert haben: http://www.cbd.int/abs/nagoyaprotocol/signatories/