Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/26: 11.446 s Pa.Iv. Lombardi. Für ein Auslandschweizergesetz · 33 Seiten
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2. Zusammenfassung
Die SPK des Ständerats hat im Rahmen der von Mitte Mai bis Ende August 2013 durchgeführten Vernehmlassung 64 Stellungnahmen erhalten. Fast alle Kantone, fünf der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien und diverse interessierte Organisationen, darunter die Auslandschweizer-Organisation, haben Stellung genommen. Die Mehrheit der Kantone und Parteien begrüsst die Vorlage, hauptsächlich in Hinsicht auf das Ziel, bestehende Erlasse im Gesetz zusammenzuführen, was den Auslandschweizerinnen und -schweizern eine verständlichere Gesamtschau ihrer Rechte und Pflichten wie auch der Dienstleistungen des Bundes erlaube. Zustimmung haben auch der Grundsatz der Eigenverantwortung, der breite persönliche Geltungsbereich (Einschluss des vorübergehenden Auslandaufenthaltes) und die Errichtung des „Guichet unique“ erhalten. Die Kantone kommentieren vor allem die Regelung der Sozialhilfe und erheben Einwände gegen einzelne Bestimmungen. Die politischen Parteien und die interessierten Organisationen orten Mängel der Vorlage vor allem bezüglich der Regelung der Registrierung der Auslandschweizerinnen und -schweizer und ihrer Information sowie bezüglich der Beziehungen des Bundes zur organisierten Interessenvertretung. Grundsätzlich kritisch stehen der Vorlage gegenüber der Kanton Thurgau (Kritik am Ansatz eines personenbezogenen Erlasses), der Kanton Wallis (die Zusammenführung diverser Gesetze kompliziere die Umsetzung) und die SVP, die ihr Eintreten auf die Vorlage an Bedingungen knüpft (Ablehnung von neuen Rechtsansprüchen und Bundessubventionen). Die SPS und die ASO treten dafür ein, das Engagement des Bundes in den Bestimmungen zur Information und zur Kooperation mit der organisierten Interessenvertretung (ASO, Auslandschweizerrat) gegenüber der Vorlage zu verstärken.
Die Stellungnehmenden gehen auf einige Einzelfragen ausführlicher ein. Was die Registrierung anbelangt heisst ein Kanton den Ansatz der Vorlage (Freiwilligkeit) gut, während ein Kanton, drei Parteien und die ASO ihm die Verankerung der gesetzlichen Anmeldepflicht vorzögen. Auf dem Gebiet der politischen Rechte stimmen viele Kantone den Bestimmungen zu, die punktuell das geltende Recht anpassen (vereinfachte Regelung der Festlegung der Stimmgemeinde, Verzicht auf die Pflicht der periodischen Wiederanmeldung) und begrüssen die Vorlage auch als Alternative zu einer 2011 beschlossenen Änderung des bestehenden Gesetzes. Drei Parteien beantragen in Bezug auf die Festlegung der Stimmgemeinde, dass eine Sonderregelung für nahe der Schweizergrenze lebende Auslandschweizerinnen und -schweizer erwogen werde. Einige Stellungnehmende verlangen, dass das Gesetz den „Vote électronique“ zum ebenbürtigen Stimmkanal erhebt. Auf dem Gebiet der Sozialhilfe werden etliche Vorschläge von Kantonen unterbreitet, insbesondere um Lücken der gesetzlichen Grundlage für dieser Bundestätigkeit zu vermeiden. Der Verzicht auf Deckung bestimmter kantonaler Sozialhilfekosten durch den Bund bei der Rückkehr anspruchsberechtigter Personen in die Schweiz wird von einem Kanton gutgeheissen, dagegen von 18 abgelehnt, die Argumente praktischer und finanzieller Natur (Lastenverschiebung zuungunsten der Kantone), zum Teil auch grundsätzlicher Natur (Bezug nehmend auf die Anwendung des Wohnsitzgrundsatzes in BV 115) anbringen.
Die ASO fordert den Gesetzgeber auf, die Vorgaben für den Bund bezüglich der Zusammenarbeit mit dieser Organisation (bzw. mit repräsentativen Institutionen) und ihrer Konsultation besser zu umreissen. Die SPS plädiert dafür, den Auslandschweizerrat in ein Gremium umzuwandeln, dessen Delegierte in direkter und geheimer