Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/26: 11.446 s Pa.Iv. Lombardi. Für ein Auslandschweizergesetz · 33 Seiten
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Die SPS und die ASO sind mit der gesetzlichen Verankerung des Grundsatzes einverstanden, legen aber auch dar, dass die Eigenverantwortung auf die Auslandschweizerinnen und -schweizer bezogen anders zu bewerten sei als im Fall der Inlandschweizerinnen und -schweizer, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten. Die SPS und die ASO machen entsprechende Vorschläge von Bestimmungen über die freiwillige AHV/IV für Auslandschweizerinnen und -schweizer (siehe Ziffer 4.1).
3.2.4 Artikel 7 (Guichet unique)
Neben einzelnen Kantonen heissen die CVP, die SPS, die FDP International, Travail.Suisse und das CP das Konzept des „Guichet unique“ gut. Die ASO sieht den Kontakt der international mobilen Schweizerinnen und Schweizer mit den Behörden durch eine zentrale Anlaufstelle für sämtliche Belange erheblich vereinfacht. Sie stellt Artikel 7 in den Zusammenhang der angestrebten auslandschweizerpolitischen Gesamtstrategie, wozu auch die Zuweisung der Federführung an ein Departement gehöre, weshalb dieser detaillierter zu fassen sei als dies im Vorentwurf der Fall sei:
„1
Das EDA stellt die Entwicklung einer kohärenten [oder: gesamtheitlichen] Politik im Bereich der internationalen Mobilität der Schweizerinnen und Schweizer sicher.
2
Es ist die zentrale Anlaufstelle für Anliegen der Schweizer Personen und Institutionen im Ausland.
3
Es erbringt die konsularischen Dienstleistungen in der Regel über sein Vertretungsnetz. Bei der Entwicklung des Vertretungsnetzes kommt der Betreuung der Schweizergemeinschaften Priorität zu.
4
Es beseitigt in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen Beeinträchtigungen der internationalen Mobilität der Schweizerinnen und Schweizer.
5
Es ist in der Umsetzung dieses Gesetzes federführend und koordiniert die Verwaltungstätigkeit mit den zuständigen Stellen des Bundes und der Kantone, denen Aufgaben im Bereich die-3
ses Gesetzes übertragen werden.“
Die SPS begrüsst das Konzept des „Guichet unique“, das ihrer Ansicht nach der Konkretisierung bedürfe. Hierzu schlägt sie eine Ergänzung in Absatz 2 vor (Absatz 1 bliebe unverändert, Absatz 3 würde, wie im Vorschlag der ASO, Absatz 5 (siehe oben) geändert):
2
„ Es erbringt die konsularischen Dienstleistungen in der Regel über sein Vertretungsnetz sowie über E-Government. Es stellt sicher, dass die Dienstleistungen der Grundversorgung effizient, in guter Qualität und für alle angeboten werden.“
3.2.5 Artikel 8 (Aussenpolitische Strategie)
Nach einem gleichlautenden Vorschlag der SPS und der ASO soll in Artikel 8 festgehalten werden, dass in der aussenpolitischen Strategie neben den Interessen der Auslandschweizerinnen und -schweizer auch deren Rolle und Potenziale zu berücksichtigen seien. Damit käme die Bedeutung des Netzwerks der Auslandschweizerinnen und -schweizer für die Wahrung von übergeordneten Interessen der Schweiz besser zur Geltung.
„Der Bundesrat berücksichtigt bei der Festlegung seiner aussenpolitischen Strategie die Rolle, die Potentiale und die Interessen der Auslandschweizerinnen und -schweizer.“
3 Die ASO hat ihre Stellungnahme in deutscher und französischer Fassung eingereicht. Die französische Entsprechung von „Umsetzung“ ist „mise en oeuvre“, die Entsprechung von „ist (…) federführend“ „assume la responsabilité“.