Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/156: Bundesgesetz über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz) · 26 Seiten

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5.5 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Die Artikel 1 Absatz 4, 7 Absatz 3, 15 Absatz 3 und 21 Absatz 4 ermächtigen den Bundesrat zum Erlass von Verordnungsbestimmungen. Die im Rahmen dieser Vorlage vorgesehene Änderung von Artikel 27 Absatz 5 BPG enthält ebenfalls eine Rechtsetzungsdelegation an den Bundesrat.

5.6 Datenschutz

Die dargelegten Massnahmen sind datenschutzrechtlich unproblematisch.