Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/39: Bundesgesetz zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit · 28 Seiten

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Bundesgesetz zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit -

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Durchführung einer Kontrolle und zur Optimierung des Informationsaustausches zwischen den kantonalen Vollzugsbehörden und den paritätischen Kommissionen, erstellt worden.

Dem Musterprozess werden verschiedene Hilfsmittel und Dokumente hinterlegt. Für die Vollzugsorgane werden ab Herbst 2013 Schulungen zu diesem Musterprozess durchgeführt.

Dies soll den paritätischen Kommissionen erlauben, ihre internen Abläufe zu verbessern, effizienter zu gestalten und den Vollzug gesamtschweizerisch einheitlicher auszugestalten. In diesem Zusammenhang wurde auch die Weisung zum internationalen Lohnvergleich des SECO überarbeitet.

Seit dem Jahr 2013 führt das SECO Audits bei den Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen durch. Damit wird das Hauptziel verfolgt, den gesetzeskonformen Vollzug des EntsG durch die Vollzugsorgane zu überprüfen. Weiter sollen dadurch die Kenntnisse des SECO über die angemessene Umsetzung des EntsG verbessert werden, um die Aufsicht und die Steuerung zu unterstützen (globale Steuerung, Steuerung der einzelnen Vollzugsorgane). Schliesslich sollen es die Audits erlauben, die Vollzugsorgane in ihren Aktivitäten zu unterstützen.

1.1.4 Jüngste Entwicklungen im Bereich der Personenfreizügigkeit und der flankierenden Massnahmen

Im Hinblick auf die Volksabstimmungen im Zusammenhang mit dem FZA (Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung", Volksinitiative "Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen", allfällige Referendumsabstimmung zur Ausdehnung des FZA auf Kroatien) hatten der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Johann N. Schneider-Ammann, sowie die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Simonetta Sommaruga, das SECO mit der Einsetzung einer Arbeitsgruppe beauftragt. Die am 2. Juli 2013 eingesetzte Arbeitsgruppe "Personenfreizügigkeit und Arbeitsmarktmassnahmen" aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone und der Sozialpartner hatte den Auftrag, über die Wirkungsweise des heutigen Systems der flankierenden Massnahmen Bilanz zu ziehen und allfälligen Handlungsbedarf aufzuzeigen.

Die Arbeitsgruppe ist zum Schluss gekommen, dass das System der flankierenden Massnahmen noch verbessert werden kann. Sie hat dem Bundesrat in einem Bericht7 Empfehlungen mit Verbesserungsmassnahmen unterbreitet. Der Bundesrat hat am 7. März 2014 vom Bericht der Arbeitsgruppe Kenntnis genommen und gestützt darauf eine erste Diskussion geführt. Am 26. März 2014 hat der Bundesrat schliesslich weitere Verbesserungsmassnahmen beschlossen und das WBF und das EJPD mit deren Umsetzung beauftragt.

Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) "Gegen Masseneinwanderung" angenommen. Der neue Verfassungsartikel 121a verlangt die eigenständige Steuerung der Einwanderung durch die Schweiz. Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern soll durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt werden, die auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz auszurichten sind unter Berücksichtigung eines Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer, Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Die neue Verfassungsbestimmung verlangt weiter, dass ihr widersprechende völkerrechtliche Verträge innerhalb von drei Jahren neu zu verhandeln und anzupassen sind, und dass keine neuen völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden sollen, die gegen die Bestimmungen verstossen.

Im Rahmen der Umsetzung des neuen Artikels 121a der Bundesverfassung (BV)8 stellt sich unter anderem auch die Frage nach der Form der Weiterführung der flankierenden Mass-

7 http://www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00008/00022/05427/index.html?lang=de 8 515.0/2008/00413 \ COO.2101.104.4.388887 8/28