Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/47: Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht · 27 Seiten
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Bericht vom 16. Oktober 2014 über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht (OR)
SO, TI: Wenn die Formularpflicht auf die ganze Schweiz ausgedehnt wird, ist es konsequent, dass die Zuständigkeit für das Formularwesen beim Bund liegt.
VD: Durch diese Massnahme werden der Text, die Gestaltung sowie die das Formular betreffende Praxis vereinheitlicht.
ZG: Da es sich beim Mietrecht um Bundesrecht handelt, ist es konsequent, die Formulare vom Bund erstellen oder genehmigen zu lassen.
AR: Für die Ablehnung sprechen Subsidiaritäts- und Praktikabilitätsüberlegungen.
NW: Es ist zu befürchten, dass der Administrativaufwand für die Vermieter grösser wird. SH: Die Kantone erfüllten diese Aufgabe bisher ohne Probleme. Überregional oder in der ganzen Schweiz agierende Immobilienverwaltungen stellen eine Minderheit dar. Ihnen kann die geltende föderale Lösung zugemutet werden.
UR: Die Zentralisierung macht das Verfahren zur Genehmigung der Formulare schwerfällig.
VS: Die kantonale Zuständigkeit hat sich bewährt. Auch die Kantone können das Formular über das Internet zur Verfügung stellen. Eine Bundeskompetenz ist nicht notwendig.
5.1.2 Politische Parteien
BDP, CVP, EVP, GPS und SP sprechen sich für die Änderung aus.
SVP und FDP lehnen die Änderung ab.
CVP, BDP: Diese Massnahme führt zu einer administrativen Entlastung.
BDP: Durch die Kompetenzverschiebung auf den Bund werden die Kantone entlastet. FDP: Die lokalen Besonderheiten des Immobilienmarktes sind wichtig. Dies spricht gegen eine Kompetenzverschiebung auf den Bund.
5.1.3 Dachverbände
SSV, SGB und Travail.Suisse sind mit der vorgeschlagenen Massnahme einverstanden.
sgv lehnt den Vorschlag ab.
SGB: Mit der Erstellung resp. der Genehmigung der Formulare durch das BWO ist eine Steigerung der Rechtssicherheit und eine Vereinfachung der Handhabung durch die Vermieter verbunden. Das Formular muss die zur Anfechtung einer Kündigung nötigen Informationen enthalten.
5.1.4 Mieterorganisationen
SMV, ASI, SMV-D und ASLOCA Romande sind mit der vorgeschlagenen Massnahme einverstanden.
SMV, ASI, SMV-D, ASLOCA Romande: Mit der Vereinheitlichung gehen eine Vereinfachung für die Vermieterseite und die Schaffung von mehr Rechtssicherheit einher. Die Entlastung von Bürokratie kann zur Reduktion der Verwaltungskosten und damit auch der Mieten beitragen. Die Sozialpartner des Wohnungsmarktes sollten in die Erstellung der Formulare miteinbezogen werden.
5.1.5 Vermieterorganisationen
WOHNEN SCHWEIZ, Hausverein, VII und Wohnbaugenossenschaften Schweiz sind mit dem Vorschlag einverstanden.
CGI, CATEF, FRI und HEV lehnen den Vorschlag ab.