Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/47: Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht · 27 Seiten
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Bericht vom 16. Oktober 2014 über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht (OR)
1 Ausgangslage
Am 15. Mai 2013 hat der Bundesrat eine Aussprache zum Thema Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt geführt. Dabei sprach sich der Bundesrat für mehr Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt aus, wodurch eine preisdämpfende Wirkung zu erwarten ist, ohne dass die Rechte der Vermietenden tangiert werden. Deshalb erteilte er dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) den Auftrag zu prüfen, ob in der ganzen Schweiz bei jedem Abschluss eines Mietvertrages der vorherige Mietzins standardmässig mittels Formular mitgeteilt werden soll. Das WBF erstattete dem Bundesrat im Dezember 2013 Bericht.
Am 15. Januar 2014 hat der Bundesrat zudem die Zwischenergebnisse eines unter der Leitung des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) durchgeführten wohnungspolitischen Dialogs von Bund,
Kantonen und Städten zur Kenntnis genommen. Die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe „Wohnungspolitischer Dialog“ stützen die bisherige Wohnungspolitik des Bundesrats, wonach die Wohnungsversorgung in erster Linie über den Markt erfolgen soll. Zur weiteren Optimierung seiner Wohnungspolitik hat der Bundesrat entschieden, die von der Arbeitsgruppe empfohlenen Massnahmen vertieft zu prüfen und den Dialog fortzusetzen. Gleichzeitig hat sich der Bundesrat im Grundsatz erneut für eine Revision des Mietrechts zur Erhöhung der Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt ausgesprochen und deshalb das WBF beauftragt, bis Juni 2014 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht (OR) auszuarbeiten.
2 Zum Vernehmlassungsverfahren
Am 28. Mai 2014 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung über eine Änderung der mietrechtlichen Bestimmungen im OR, wonach beim Abschluss eines neuen Mietvertrages künftig in der ganzen Schweiz der vorherige Mietzins standardmässig mit einem Formular mitgeteilt und eine allfällige Mietzinserhöhung kurz begründet werden muss. Dabei wurde durch den Einbezug weiterer Verbesserungen für Mieter und Vermieter dem Grundsatz der Ausgewogenheit der Interessen Rechnung getragen. Die Vernehmlassung dauerte bis 30. September 2014. Die vorgeschlagenen Anpassungen umfassen neben der Ausweitung der Formularpflicht die Übertragung des Formularwesens auf den Bund, eine ab Beginn des Mietverhältnisses laufende Karenzfrist für Mietzinserhöhungen wegen wertvermehrender oder energetischer Verbesserungen, die Möglichkeit der mechanischen Nachbildung der Unterschrift (Faksimile-Unterschrift) bei Mietzinserhöhungen und bei Anpassungen von Akontobeträgen für Nebenkosten und schliesslich das Genügen der schriftlichen Form für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen bei gestaffelten Mietzinsen.
Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen, namentlich die Interessensverbände der Mietenden und Vermietenden wurden eingeladen, sich zum Entwurf der Vorlage zu äussern. Die Vernehmlassungsvorlage wurde auch im Internet auf der Website des Bundes (http://www.admin.ch) sowie auf der Website des BWO (www.bwo.admin.ch) veröffentlicht.
Bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist am 30. September 2014 sind insgesamt 68 Antworten eingetroffen. Es haben alle 26 Kantone eine Stellungnahme abgegeben. Im Weiteren sind Stellungnamen von 7 in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien eingegangen. Es sind dies: Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP), Christlichdemokratische Volkspartei (CVP), Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP), FDP. Die Liberalen (FDP), Grüne Partei der Schweiz (GPS), Schweizerische Volkspartei (SVP) und Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP). Von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete hat einzig der Schweizerische Städteverband (SSV) eine Antwort eingereicht.
Mit dem Schweizerischen Gewerbeverband (sgv), dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) sowie Travail.Suisse haben drei gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft materiell Stellung genommen. Zwei weitere, nämlich der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und der Kaufmännische Verband Schweiz (KV Schweiz), haben geantwortet, jedoch auf eine inhaltliche Stellungnahme verzichtet.