Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/47: Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht · 27 Seiten
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Bericht vom 16. Oktober 2014 über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht (OR)
SSV: Eine Formularpflicht unabhängig vom Bestehen eines Wohnungsmangels kann dazu dienen, im Allgemeinen gegen missbräuchliche Mietzinse vorzugehen. Diese werden nicht nur vom herrschenden Wohnungsmangel allein beeinflusst.
SSV: Es wird von den Städten mehrheitlich begrüsst, dass das Formular bereits vor dem Abschluss des Mietvertrages abgegeben werden muss. Der SSV geht nicht von einem Anstieg der Anzahl Anfechtungsverfahren aus.
Travail.Suisse: Nur durch die Abgabe des Formulars vor Abgabe des Mietvertrages können die Ziele der vermehrten Transparenz und der preisdämpfenden Wirkung vorwiegend präventiv und ohne Anhebung eines Anfechtungsverfahrens realisiert werden.
SGB: Gewerbetreibende unterliegen in Wirtschaftszentren einem massiven Druck durch hohe Mieten. Sie sind nach Sanierungen sprunghaft steigenden Mieten ausgesetzt. In der Einführung einer Formularpflicht für Geschäftsräume würde eine Massnahme zur Unterstützung des Gewerbes bestehen.
sgv: In der Einführung einer gesamtschweizerischen Formularpflicht unabhängig davon, ob Wohnungsmangel vorliegt oder nicht, liegt eine Ausweitung der Bürokratie. Beispielsweise im Kanton Zürich bilde die Formularpflicht das Ergebnis einer knapp ausgegangenen Volksabstimmung zu Gunsten der Einführung ab.
5.5.4 Mieterorganisationen
SMV, ASI, SMV-D und ASLOCA Romande sind mit dem Vorschlag einverstanden.
SMV, ASI, SMV-D, ASLOCA Romande: Die landesweite Einführung der Formularpflicht bewirkt einen transparenteren Mietermarkt, dass die Mietenden auf ihre Rechte aufmerksam gemacht werden und Vermieterinnen und Vermieter bei den Mietzinserhöhungen Umsicht bewahren. Das Formular betreffend die Mitteilung des Vormietzinses kann dazu dienen, zu hohe Anfangsmieten und nicht zu rechtfertigende Aufschläge zu bekämpfen.
SMV, ASI, SMV-D, ASLOCA Romande: Die Abgabe des Formulars vor Abschluss des Mietvertrags trägt der Forderung nach Transparenz Rechnung und vereinfacht die Vorgaben.
SMV, ASI, SMV-D, ASLOCA Romande: Es wird gefordert, dass die Formularpflicht auch für die Miete von Geschäftsräumen von KMU gilt.
SMV, ASLOCA Romande: Der Anfangsmietzins kann einen höheren, einen tieferen oder den gleichen Umfang wie der vorangegangene Mietzins aufweisen. Bei einer Veränderung der Berechnungsgrundlagen kann ein Mietzins, welcher dem Vormietzins entspricht, missbräuchlich sein. Der Text ist in einer Weise zu ändern, dass die Begründung der Mietzinsfestsetzung mitzuteilen ist.
SMV, ASI, SMV-D, ASLOCA Romande: Die Formularpflicht soll auch im Fall von Erstvermietungen und nach umfassenden Sanierungen Geltung haben. In Hot-Spots werden die Sanierungen vermehrt als Kündigungsgrund angeführt. Die Verteuerung eines Mietobjekts kann transparent gemacht werden und Kündigungen zwecks Optimierung der Mietzinse entgegengewirkt werden.
5.5.5 Vermieterorganisationen
WOHNEN SCHWEIZ, Hausverein und Wohnbaugenossenschaften Schweiz befürworten die Vorlage.
CGI, VII, CATEF, FRI, HEV und uspi sind mit dem Vorschlag nicht einverstanden.
SVIT ist bedingt ablehnend.
SVIT: Die Regelung führt zu mehr Anfechtungen. Den regionalen Gegebenheiten und Differenzierungen wird zu wenig Rechnung getragen. Ausserdem verfügt der Mieter be-