Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/47: Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht · 27 Seiten

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Bericht vom 16. Oktober 2014 über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht (OR)

Insgesamt 29 weitere interessierte Organisationen haben eine Antwort eingereicht, darunter alle wichtigen Interessensverbände der Mietenden und Vermietenden: Schweizerischer Mieterverband (SMV), Association Suisse des locataires - Section romande (Asloca romande), Associazione Svizzera Inquilini (ASI), Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz (SMV-D), Verband der Baugenossenschaften (WOHNEN SCHWEIZ), Wohnbaugenossenschaften Schweiz, Hausverein Schweiz (Hausverein), Hauseigentümerverband Schweiz (HEV), Fédération Romande Immobilière (FRI), Union Suisse des Professionnels de l’Immobilier (uspi), Camera ticinese dell’Economia Fondaria (CATEF), Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT), Chambre Genevoise Immobilière (CGI) und der Verband der Immobilien-Investoren (VII). Folgende weitere Organisationen haben eine inhaltliche Stellungnahme eingereicht: Stiftung für Konsumentenschutz (Konsumentenschutz), Pro Senectute Schweiz (Pro Senectute), Dachverband der Familienorganisationen der Schweiz (Pro Familia), Gastrosuisse - Verband für Hotellerie und Restauration (Gastro Suisse), Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband (suissetec), Schweizerischer Baumeisterverband (SBV), Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP), Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft (bauenschweiz), Schweizerischer Versicherungsverband (SVV), Fédération des Entreprises Romandes (FER), Centre Patronal (CP), Associazione Consumatrici e Consumatori della Svizzera Italiana (acsi), Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) sowie EML Immobilien AG (EML). Das Konsumentenforum (kf) hat geantwortet, jedoch auf eine inhaltliche Stellungnahme verzichtet.

3 Zusammenfassung der Ergebnisse

Von den beim WBF im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens eingegangenen 68 Antworten enthalten insgesamt 65 eine inhaltliche Stellungnahme. Die vorgeschlagenen Änderungen des OR werden unterschiedlich bewertet. Zum Hauptpunkt der Revision, wonach beim Abschluss eines neuen Mietvertrages künftig in der ganzen Schweiz der vorherige Mietzins standardmässig mit einem Formular mitgeteilt und eine allfällige Mietzinserhöhung begründet werden muss, sind je etwa gleich viele zustimmende und ablehnende Stellungnahmen eingegangen. Während sich die Stimmen bei den Kantonen die Waage halten, besteht bei den politischen Parteien ein leichtes Übergewicht zugunsten und bei den Organisationen und Verbänden ein leichtes Übergewicht zuungunsten der Ausweitung der Formularpflicht. Auch zu den weiteren vorgeschlagenen Änderungen gibt es sowohl befürwortende als auch ablehnende Stimmen, wobei die Zustimmung bei jedem dieser Punkte überwiegt. Zum Teil wird die Zustimmung davon abhängig gemacht, dass das Gesamtpaket der vorgeschlagenen Änderungen realisiert oder dass der genaue Inhalt der vorgeschlagenen Gesetzesbestimmung noch modifiziert wird.

Die Ausweitung der Formularpflicht auf die ganze Schweiz wird von je zwölf Kantonen befürwortet (BE, BS, FR, GE, JU, NE, SG, SO, TG, TI, VD und ZG) und abgelehnt (AG, AI, AR, BL, GL, GR, NW, OW, SH, SZ, UR und VS). Ein Kanton (ZH) spricht sich für die Ausweitung aus, dies aber nur falls das Kriterium des Wohnungsmangels zur Anwendung gelangt. Ein weiterer Kanton (LU) erwähnt einen abweisenden Kantonsratsentscheid betreffend die kantonale Einführung, ohne jedoch weitergehende Aussagen zur vorgeschlagenen Regelung auf Bundesebene zu machen. Bei den politischen Parteien sprechen sich BDP, CVP, EVP, GPS und SP für und FDP sowie SVP gegen die Ausweitung der Formularpflicht aus. Zustimmend äussern sich alle Interessensverbände der Mietenden (SMV, Asloca romande, ASI, SMV-D) sowie die Wohnbaugenossenschaften Schweiz und der Hausverein. Alle übrigen Vermieterorganisationen (HEV, FRI, uspi, CATEF, CGI, SVIT, VII, WOHNEN SCHWEIZ) lehnen die Ausweitung der Formularpflicht ab. Auch bei den weiteren interessierten Organisationen sowie bei den Dachverbänden gibt es sowohl zustimmende als auch ablehnende Stimmen.

Die Bundeszuständigkeit für das Formularwesen wird von einer Mehrheit von 19 Kantonen (AG, AI, BE, BL, FR, GE, GL, GR, JU, NE, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, VD, ZG, ZH) befürwortet und von 5 Kantonen (AR, NW, SH, UR, VS) abgelehnt. Zwei Kantone (BS und LU) verzichten in diesem Zusammenhang auf eine Empfehlung. Bei den politischen Parteien sprechen sich BDP, CVP, EVP, GPS und SP für und FDP sowie SVP gegen die Bundeskompetenz aus. Zustimmend äussern sich alle Interessensverbände der Mietenden (SMV, Asloca romande, ASI, SMV-D) sowie die Wohnbaugenossenschaften Schweiz, der Hausverein Schweiz, WOHNEN SCHWEIZ und der VII. Die übrigen Vermieterorganisationen (HEV, FRI, uspi, CATEF, CGI, SVIT) lehnen die Bundeszuständigkeit ab. Auch bei den