Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/47: Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht · 27 Seiten

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Bericht vom 16. Oktober 2014 über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht (OR)

den geben gesamtschweizerisch mehr Geld für die Miete aus. Der Grund für die weiterhin ansteigenden Mieten wird insbesondere in den Mietzinsaufschlägen bei Mieterwechseln gesehen.

SMV, ASI, SMV-D, ASLOCA Romande: Bei den Mieten handelt es sich um den grössten Ausgabeposten im Haushaltsbudget. Die Ausgaben für Wohnen und Energie belaufen sich im Warenkorb des Landesindex für Konsumentenpreise auf 25 Prozent. Bei tiefen Einkommen ist der Prozentsatz höher.

SMV, ASI, SMV-D, ASLOCA Romande: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den energetischen Zustand eines Gebäudes auszuweisen. Es existiert noch keine landesweite Vorschrift zur Bekanntgabe des Vormietzinses. Aufgrund der Intransparenz ist es für Vermieterinnen und Vermieter einfacher den Mietzins bei einem Mieterwechsel in einem grossen Umfang zu erhöhen.

SMV, ASI, SMV-D, ASLOCA Romande: Der Missbrauchsschutz erweist sich bei der Festsetzung des Anfangsmietzinses als lückenhaft, wenn die Aufschläge nicht einer Begründung unterliegen. Ohne transparente Anfangsmieten stehen den Mietenden die Informationen für eine Einschätzung, ob es sinnvoll ist eine Anfechtung einzureichen, nicht zur Verfügung.

SMV, ASI, SMV-D, ASLOCA Romande: Da die Vorlage langjährigen Forderungen von Seiten der Vermieter Rechnung trägt, ist sie ausgewogen.

SMV, ASI, SMV-D, ASLOCA Romande: Es ist notwendig, dass die Wohnungsnot und die steigenden Mietzinse noch mit weiteren Massnahmen bekämpft werden. Nötig ist eine stärkere Begrenzung der Aufschläge bei Neuvermietungen von Wohnungen, der Kündigungsschutz muss verbessert werden und es muss eine Erhöhung des Anteils der nicht-renditeorientierten Wohnungsanbieter erfolgen.

ASLOCA Romande: Es sind Massnahmen geboten, die zu einer Entspannung des Marktes beitragen. Ein zentrales Element liegt in der Produktion von Wohnungen und dabei besonders von Wohnungen gemeinnütziger Wohnbauträger. Ein anderes Anwendungsfeld liegt im Mietrecht. Das Ziel besteht hier darin, die Auswirkungen des Wohnungsmangels bestehend in Missbräuchen zu bekämpfen.

ASLOCA Romande: Die Spannung auf dem Wohnungsmarkt ist in einem Zusammenhang mit der Ankunft von Arbeitnehmenden in der Schweiz im Rahmen der Personenfreizügigkeit seit dem Jahr 2002 zu sehen. Der Immobiliensektor war nicht in der Lage in ausreichendem Umfang Wohnungen zu produzieren.

SMV, ASI, SMV-D, ASLOCA Romande: Ein Bundesbeschluss wie derjenige aus dem Jahr 1972 über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen wäre möglich, um Regeln zu schaffen für eine Begrenzung der Mietzinserhöhung oder eine Mietzinskontrolle und für einen stärkeren Kündigungsschutz in Gebieten mit chronischer Wohnungsnot.

4.5 Vermieterorganisationen

SVIT, uspi: Die Befürchtung wird vorgebracht, die geplanten Änderungen würden zu einer nachteiligen Entwicklung des Wohnungsmarktes führen.

uspi: Die Änderungen führen zu Investitionshemmungen durch die Vermietenden.

4.6 Weitere interessierte Organisationen

Konsumentenforum hat auf die Vernehmlassung geantwortet, aber aus diversen Gründen auf eine Stellungnahme verzichtet.

SVV: Über das Ganze gesehen, gehen mit dem Änderungsentwurf für das Mietrecht mehr Nachteile als Vorteile für die Investoren und die Vermieter einher. Die Wartefrist für Mietzinserhöhungen wegen wertvermehrender und energetischer Investitionen und die allgemeine Formularpflicht bei Wiedervermietung wirken sich negativ auf den Ver-