Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/47: Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht · 27 Seiten
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Bericht vom 16. Oktober 2014 über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht (OR)
BDP: Die geografische Ausweitung ist verhältnismässig, weil sich Investitionen weiterhin lohnen und der Mieterschutz nur moderat ausgebaut wird. Die Mitteilung des vorherigen Mietzinses vor Vertragsabschluss ist zwingend, denn nur so kommt die präventive Wirkung der Regelung voll zum Tragen.
EVP: Durch die Erhöhung der Transparenz resultiert ein besserer Schutz für die Mieter, die im profitorientierten Immobilienmarkt oft die Opfer sind. Die Ausweitung auf die ganze Schweiz, unabhängig vom Vorhandensein eines örtlichen Wohnungsmangels, führt sowohl für die Mieter als auch für die Vermieter zur Gleichbehandlung und garantiert einen besseren Rechtsschutz für die Mieter.
FDP: Der Föderalismus muss respektiert werden, haben doch bisher sieben Kantone gestützt auf Artikel 270 Absatz 2 OR eine Formularpflicht eingeführt. Es besteht kein Anlass dazu, diese Kompetenz auf den Bund zu übertragen. Zudem hat der künftige Mieter die Möglichkeit sich beim bisherigen Mieter zu erkundigen oder sich über das Internet Informationen zu beschaffen.
SVP: Die Formularpflicht hätte für die Vermieter eine unakzeptable Belastung zur Folge, die zu massiven finanziellen Einbussen führen würde. Dies aufgrund formaljuristischer Stolpersteine, der strengen Begründungspflicht, sowie des Scheiterns der Beweisbarkeit hinsichtlich Rendite sowie Orts- und Quartierüblichkeit. Die resultierenden Unsicherheiten würden sich negativ auf die Investitionsbereitschaft auswirken, wovon wiederum die Mieter betroffen wären.
5.5.3 Dachverbände
SSV, SGB und Travail.Suisse sind mit dem Vorschlag einverstanden.
sgv lehnt diese Massnahme ab.
SSV: Im Rahmen des wohnungspolitischen Dialogs zwischen Bund, Kantonen und Städten wurde im Sommer 2013 eine Online-Befragung bei den Mitgliedern des Städteverbands durchgeführt. Rund zwei Drittel der antwortenden Städte beurteilten es als zweckmässig, wenn im Falle einer Neuvermietung die Mitteilung des Vormietzinses zur Pflicht erklärt würde.
SGB: In der Einführung einer allgemeinen Formularpflicht wird eine wesentliche Massnahme zur Schaffung von Transparenz im Hinblick auf Preissteigerungen bei Neuvermietungen gesehen. Es könnte sich um eine Massnahme handeln, welche sich in präventiver Hinsicht bewährt.
SGB: Das Formular soll die relevanten Informationen enthalten, welche eine Einschätzung des Anfangsmietzinses im Vergleich zur vorherigen Miete möglich machen. Beispielsweise wäre der Nachweis nötig, auf welchem Referenzzinssatz der Vormietzins basierte.
Travail.Suisse: In der Mietzinserhöhung ohne sachliche Gründe wird eine Renditeabschöpfung aufgrund gestiegener Nachfrage gesehen. Dadurch wird die finanzielle Situation der Haushalte, insbesondere von solchen mit tiefen Einkommen, belastet.
SSV: Die geographische Ausweitung der Formularpflicht auf die gesamte Schweiz wird als angebracht erachtet. In einer Online-Befragung im Sommer 2013 beschrieben 80 Prozent der antwortenden Städte die Lage auf dem Wohnungsmarkt in ihrem Gebiet als angespannt.
SGB: Eine allgemeine Formularpflicht würde eine erste wichtige Massnahme darstellen, mit der jedoch keine grundlegende Änderung der Situation auf dem Wohnmarkt verbunden wäre. In den Wirtschaftszentren sind weitere gezielte Massnahmen nötig, wie eine stärkere Begrenzung der Aufschläge bei Neuvermietungen und eine Steigerung des Anteils des gemeinnützigen Wohnbaus.