Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/47: Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht · 27 Seiten

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Bericht vom 16. Oktober 2014 über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht (OR)

5.6.4 Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)

SGB: Das gestützt auf Artikel 270 Absatz 2 OR zu verwendende Formular sollte die relevanten Informationen enthalten, die es möglich machen, die Anfangsmiete im Vergleich zum vorherigen Mietzins einzuschätzen. Als Beispiel wird der Nachweis des Referenzzinssatzes angeführt, auf den sich die Vormiete abstützte. In entsprechender Weise müsste die Verordnung angepasst werden.

SMV, ASI, SMV-D, ASLOCA Romande: Für die Transparenz und die Beurteilung der Anfangsmiete ist die Angabe des Standes des Referenzzinssatzes wichtig. Auf dem Formular sind weiter die effektiven Nebenkostenzahlungen der letzten Jahre anzuführen. Aufgrund der erhöhten Transparenz kann der Mieter von einer Anfechtung absehen, da er ausreichende Informationen über die Einzelheiten der Mietzinsfestsetzung hat. Unabhängig von der Revision sollte die Verordnung in den betreffenden Punkten angepasst und präzisiert werden.