Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/106: Teilnahme der Schweiz am Fonds für die innere Sicherheit · 31 Seiten

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dings bedarf die Verordnung zu ihrer Anwendung noch des Abschlusses der genannten Zusatzvereinbarung; diese wird der Bundesversammlung zu einem späteren Zeitpunkt zur Genehmigung unterbreitet.

7.5 Notwendigkeit der Vernehmlassung

Gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. März 2005 muss zu völkerrechtlichen Verträgen, die nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 BV dem Referendum unterliegen, ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden.