Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/106: Teilnahme der Schweiz am Fonds für die innere Sicherheit · 31 Seiten

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– Unterstützung einer gemeinsamen Visumpolitik, womit insbesondere der legale Reiseverkehr erleichtert und die illegale Einwanderung verhindert wird;

– Unterstützung des integrierten Grenzmanagements, beispielsweise durch die Weitergabe von Informationen zwischen den Schengen-Staaten sowie zwischen den Schengen-Staaten und der FRONTEX-Agentur, um ein einheitliches bzw. hohes Mass an Kontrolle und Schutz der Aussengrenzen zu erreichen. Ziel ist es, ein reibungsloses Überschreiten der Aussengrenzen gemäss dem Schengen-Besitzstand zu gewährleisten. Gleichzeitig soll aber auch der internationale Schutz für schutzbedürftige Personen und der Grundsatz der Nichtzurückweisung garantiert werden. Dies unter Berücksichtigung der durch die Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte.

Ob die spezifischen Ziele des Fonds auch tatsächlich erreicht wurden, wird unter Heranziehung der in Anhang 4 dieser Verordnung aufgeführten gemeinsamen Indikatoren und der spezifischen Programmindikatoren im Rahmen der nationalen Programme bewertet.

Um die allgemeinen und spezifischen Ziele erreichen zu können, soll aus dem Fonds ein Beitrag zur Verwirklichung insbesondere folgender operativer Ziele verwendet werden:

– Förderung und Umsetzung von Strategien, die zur wirksamen Überwachung der Aussengrenzen dienen;

– Einführung eines integrierten Managementsystems für die Aussengrenzen, welches insbesondere die Stärkung der Aussengrenzkontrolle und der Überwachungssysteme sowie der Zusammenarbeit zwischen Grenzschutz-, Zoll-, Migrations-, Asyl- und Strafverfolgungsbehörden beinhaltet. Durchsetzung von Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität an den Aussengrenzen, einschliesslich des Menschenhandels und der Schleuseraktivitäten;

– Verstärkung der Zusammenarbeit im Bereich Visa und der konsularischen Zusammenarbeit, um insbesondere die Verfahren bei der Visumerteilung zu harmonisieren;

– Einführung und Betrieb der IT-Systeme, welche dazu dienen, die gemeinsame Visumpolitik, Grenzkontrollen und Grenzüberwachung an den Aussengrenzen zu unterstützen;

– Gewährleistung einer wirksamen und einheitlichen Anwendung des Besitzstands der EU im Bereich Grenzen und Visa sowie des Schengener Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus;

– Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit Drittstaaten, um der illegalen Einwanderung entgegenzuwirken.

Die durch den Fonds finanzierten Massnahmen werden unter Beachtung der Grundrechte und der Achtung der Menschenwürde durchgeführt. Die Massnahmen stehen insbesondere im Einklang mit den Bestimmungen der Charta der Grundrechte der EU, dem Datenschutzrecht der EU, der EMRK, dem Grundsatz der fairen Behandlung von Drittstaatsangehörigen, dem Recht auf Asyl und internationalen Schutz, dem Grundsatz der Nichtzurückweisung sowie den internationalen Verpflichtungen der EU und