Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/106: Teilnahme der Schweiz am Fonds für die innere Sicherheit · 31 Seiten

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EU von besonderem Interesse sind und der Unterstützung der allgemeinen, spezifischen und operativen Ziele dienen.

Unionsmassnahmen mit folgenden Zielen werden als förderfähig erachtet:

– Vorbereitungsarbeiten, welche für die Durchführung von Massnahmen im Bereich Aussengrenzen und Visa erforderlich sind;

– Analysen und Evaluierungen, die neue Kenntnisse über die Lage in den Schengen-Staaten sowie in Drittstaaten mit sich bringen;

– Entwicklung statistischer Instrumente;

– Förderung und Überwachung der Umsetzung des EU-Rechts und der politischen Ziele der EU in den Schengen-Staaten sowie die Bewertung ihres Erfolgs und ihrer Wirkung. Dies unter Berücksichtigung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten;

– Förderung der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Ausbildung sowie der Ermittlung und Weitergabe bewährter Verfahren zwischen den Ansprechpartnern auf europäischer Ebene;

– Förderung von Projekten, welche die Harmonisierung und die Zusammenarbeit von Massnahmen im Bereich Grenzmanagement zum Ziel haben;

– Sensibilisierung der Beteiligten und der Öffentlichkeit für die Strategien und die Ziele der EU;

– Unterstützung unterschiedlicher europäischer Netzwerke, damit diese die Strategien und Ziele der EU bewerten, fördern, unterstützen und weiterentwickeln;

– Förderung besonders innovativer Projekte zur Entwicklung neuer Methoden und/oder Technologien;

– Unterstützung von Massnahmen mit Bezug zu oder in Drittstaaten, wie in Artikel 4 erwähnt.

Die Durchführung der Unionsmassnahmen stützt sich auf die Verordnung (EU) Nr. 514/2014.

Art. 14 Soforthilfe

Diese Bestimmung sieht vor, dass im Falle einer Notlage finanzielle Unterstützung aus dem Fonds gewährt wird. Die Abwicklung der Soforthilfe stützt sich auf die Verordnung (EU) Nr. 514/2014.

Art. 15 Einführung eines Programms für die Entwicklung von IT-Systemen

Mit dem Ziel, die Reiseströme an den Aussengrenzen mittels verstärkter Kontrollen besser zu steuern, zu überwachen und den legalen Reiseverkehr zu erleichtern, soll ein Programm für die Entwicklung von IT-Systemen eingeführt werden. Mindestens einmal pro Jahr informiert die Europäische Kommission über die erzielten Fortschritte bei der Entwicklung dieser IT-Systeme.

Insgesamt sollen 791 Millionen Euro aus dem Fonds für die Einführung künftiger IT-Systeme verwendet werden. Als wichtigste IT-Projekte gelten das EU-Einreise- und Ausreisesystem (EES) sowie das Registrierungsprogramm für Reisende (RTP). Mit