Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/106: Teilnahme der Schweiz am Fonds für die innere Sicherheit · 31 Seiten
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Die für die einzelnen Flughäfen verfügbaren Mittel werden aufgrund des Arbeitsaufkommens ermittelt. Dafür wird die Anzahl der Personen, die via Flughafen in den Schengen-Raum einreisen, und die Anzahl der Einreiseverweigerungen von Drittstaatsangehörigen berücksichtigt. Für die See- und Landaussengrenzen wird eine spezielle Risikoanalyse durchgeführt.
Nach Rücksprache mit den Schengen-Staaten und mit der FRONTEX-Agentur sowie nach Berücksichtigung der von der FRONTEX-Agentur durchgeführten Risikoanalyse legt die Europäische Kommission die Gefährdungsstufen für jeden Abschnitt einer Aussengrenze der Schengen-Staaten für den Zeitraum 2017–2020 fest. Dabei berücksichtigt die Europäische Kommission insbesondere die Belastung an den Aussengrenzen der einzelnen Schengen-Staaten sowie allfällige künftige Tendenzen der Migrationsströme.
Die Zusatzbeiträge werden den betroffenen Schengen-Staaten im jeweiligen Finanzierungsbeschluss zur Genehmigung oder Überarbeitung ihres nationalen Programms zugewiesen.
Art. 9 Nationale Programme
Bei der Erstellung der nationalen Programme, welche von der Europäischen Kommission zu prüfen und zu genehmigen sind, berücksichtigen die Schengen-Staaten die zu verfolgenden Ziele, nämlich:
– Ausbau des EUROSUR;
– Unterstützung der Visumpolitik und des Aussengrenzmanagements;
– Unterstützung der konsularischen Stellen in Drittstaaten zur besseren Steuerung der Migrationsströme;
– Stärkung des integrierten Grenzmanagements, um insbesondere den diesbezüglichen Informationsaustausch zwischen den Schengen-Staaten zu fördern;
– Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Schengen-Staaten in Bezug auf Grenzmanagementsysteme;
– flankierende Massnahmen zur Förderung der Harmonisierung des Grenzmanagements, was insbesondere den technologischen Bereich betrifft;
– korrekte und einheitliche Umsetzung des Besitzstands der EU im Bereich Grenzkontrolle und Visa;
– Vorbereitung auf künftige Bedrohungen sowie möglichen Druck an den Aussengrenzen, damit die Schengen-Staaten gezielt und schnell darauf reagieren können.
Zur Verwirklichung dieser Ziele können die Schengen-Staaten im Rahmen ihrer nationalen Programme entsprechende Massnahmen in Drittstaaten unterstützen.
Um die geplanten Massnahmen der Schengen-Staaten zur Kontrolle und Überwachung der Aussengrenzen zu optimieren und damit Kohärenz und Kosteneffizienz zu gewährleisten, konsultiert die Europäische Kommission die FRONTEX-Agentur zu den Entwürfen der nationalen Programme.