Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/106: Teilnahme der Schweiz am Fonds für die innere Sicherheit · 31 Seiten

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3 Verordnung (EU) Nr. 515/2014

3.1 Grundlagen

Anlässlich der Diskussionen über den mehrjährigen Finanzrahmen der EU, d. h. für den Zeitraum 2014–2020, unterbreitete die Europäische Kommission dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament im November 2011 Vorschläge für die Finanzierung im Bereich Inneres. Sie vertrat dabei die Ansicht, dass ein integriertes Konzept für Migration und Sicherheit – welches zum Ziel hat, ein Europa zu gestalten, in das autorisierte Personen ungehindert einreisen können, in dem sie sich frei bewegen und leben können und in dem ihre Rechte gewahrt werden und ihre Sicherheit gewährleistet ist – einen Vorteil für die EU und ihre Partnerländer darstelle. Dabei hat sich die Europäische Kommission dafür ausgesprochen, die vier bestehenden Fonds des Generellen Programms «Solidarität und Steuerung der Migrationsströme» (SOLID-Fonds5) auf zwei neue Fonds aufzuteilen. Bei den zwei neuen Fonds handelt es sich um den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und den Fonds für die innere Sicherheit (Internal Security Fund, ISF). Der AMIF ist das Nachfolgeinstrument für den Flüchtlingsfonds, den Integrationsfonds sowie den Rückkehrfonds und wurde von der EU als nicht Schengen-relevant bezeichnet. Dies hat zur Folge, dass sich die Schweiz am AMIF nicht beteiligen wird. Beim ISF, der sich aus den Teilinstrumenten ISF-Grenze und ISF-Polizei6 zusammensetzt, wurde lediglich der ISF-Grenze als Schengen-relevant bezeichnet. Demnach ist die Schweiz als an Schengen assoziierter Staat grundsätzlich verpflichtet, im Rahmen der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands am ISF-Grenze teilzunehmen.

Beim ISF-Grenze handelt es sich um das Nachfolgeinstrument des Aussengrenzenfonds, an dem sich die Schweiz rückwirkend ab 2009 beteiligte und der Ende 2013 ausgelaufen ist. Wie der Aussengrenzenfonds ist auch der ISF-Grenze ein Solidaritätsfonds zur Unterstützung jener Schengen-Staaten, die aufgrund ihrer ausgedehnten See- und/oder Landgrenzen oder bedeutenden internationalen Flughäfen hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen. Der Fonds soll dazu beitragen, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern sowie die Zahl illegaler Einreisen zu verringern. Er soll aber auch die Einreise von autorisierten Personen erleichtern und beschleunigen. Sowohl dem Aspekt der Solidarität als auch der Unterstützung der Sicherung der Schengen-Aussengrenzen kommen gerade vor dem Hintergrund der anhaltenden Migrationskrise eine grosse Bedeutung zu.

5 Mit diesem Rahmenprogramm für die Jahre 2007–2013 konnte die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt und für die Steuerung der Migrationsströme in der EU gewisse Massnahmen ergriffen werden. Dazu wurden die vier Fonds «Aussengrenzen-, Rückkehr-, Integrations- und Flüchtlingsfonds» geschaffen, wobei sich die Schweiz ausschliesslich am Schengen-relevanten Aussengrenzenfonds während dem Zeitraum 2010– 2013 (rückwirkend ab 2009) beteiligte.

6 Verordnung (EU) Nr. 513/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/125/JI des Rates, ABl. L 150 vom 20.05.2014, S. 93.