Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/106: Teilnahme der Schweiz am Fonds für die innere Sicherheit · 31 Seiten
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Mitteln unterstützt werden. Der Fonds soll dazu beitragen, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern sowie die Zahl illegaler Einreisen zu verringern. Zudem soll er der EU ermöglichen, rasch und wirksam auf sicherheitsbezogene Krisen, die das Funktionieren des Schengen-Systems in Frage stellen könnten, zu reagieren. Gerade vor dem Hintergrund der anhaltenden Migrationskrise kommt dem Fonds als Ausdruck der Solidarität sowie als praktischem Instrument zur Unterstützung der Sicherung der Schengen-Aussengrenze eine wichtige Funktion zu.
Die Finanzausstattung für die Durchführung des Fonds beträgt 2,760 Milliarden Euro (Art. 5 der Verordnung [EU] Nr. 515/2014). Da die Finanzbeiträge der assoziierten Staaten in den 2,760 Milliarden Euro nicht enthalten sind, werden sie die Mittel für den Fonds entsprechend erhöhen.
Über die sieben Jahre Laufzeit des Fonds wird sich die Schweiz voraussichtlich mit durchschnittlich 17,6 Millionen Franken pro Jahr am Fonds beteiligen. Als Grundlage für die Berechnung der Beitragszahlungen der Schweiz sowie der anderen assoziierten Staaten dient der Schengen-Schlüssel gemäss SAA (Art. 11 Abs. 3 SAA).
Im Gegenzug zu ihren finanziellen Leistungen an den Fonds wird die Schweiz Zuweisungen für nationale Massnahmen aus dem Fonds erhalten. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Schweiz über die Laufzeit des Fonds Zuweisungen in der Höhe von ca. 20 Millionen Franken erhalten wird (vgl. Anhang I der Verordnung [EU] Nr. 515/2014); diese sollen insbesondere für Projekte, die zum Schutz der Schengen-Aussengrenzen beitragen, eingesetzt werden.