Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/106: Teilnahme der Schweiz am Fonds für die innere Sicherheit · 31 Seiten
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3.3.5 Anhänge
Anhang I definiert die finanziellen Beträge, welche die Schengen-Staaten für die Finanzierung ihrer nationalen Programme aus dem Fonds erhalten werden. Dieser Betrag setzt sich aus einem Mindestbetrag und einem festen Betrag zusammen. Die Schweiz wird voraussichtlich Zuweisungen in der Höhe von insgesamt 18,92 Millionen Euro über die Gesamtlaufzeit des Fonds erhalten.
Anhang II beinhaltet die spezifischen Massnahmen. Dazu zählen insbesondere die konsularische Zusammenarbeit zwischen den Schengen-Staaten sowie der Erwerb von Transportmitteln und Betriebsausrüstung, welche die FRONTEX-Agentur als notwendig erachtet und auf die sie bei gemeinsamen Einsätzen zurückgreifen kann.
Anhang III legt für die operative Unterstützung im Rahmen der nationalen Programme folgende Ziele fest:
– Ziel 1: Förderung und Umsetzung von Strategien, die darauf hinwirken, dass beim Überschreiten der Binnengrenzen keine Personenkontrollen durchgeführt werden. Das Überschreiten der Aussengrenzen soll jedoch wirksam überwacht werden, was vermehrte Personenüberprüfungen zur Folge hat;
– Ziel 2: Verstärkung der Zusammenarbeit im Bereich Visa sowie der konsularischen Zusammenarbeit;
– Ziel 3: Stärkung der IT-Systeme, welche die Steuerung der Migrationsströme unterstützen.
Anhang IV bestimmt die gemeinsamen Indikatoren für die Messung der spezifischen Ziele. Wie in Artikel 3 festgehalten, beinhalten die spezifischen Ziele die Unterstützung einer gemeinsamen Visumpolitik sowie die Unterstützung des integrierten Grenzmanagements.
Ob im Bereich der Unterstützung einer gemeinsamen Visumpolitik die gewünschten Fortschritte erreicht wurden, soll anhand der gemeinsamen Nutzung von Räumlichkeiten, der gemeinsamen Antragstellen und der Vertretungen gemessen werden. Ebenfalls werden die Anzahl der durchgeführten Kurse im Bereich der gemeinsamen Visumpolitik und die damit verbundene Anzahl Mitarbeitender, die in den Genuss einer solchen Schulung kommen, evaluiert. Zudem werden die Anzahl der eingesetzten Verbindungsbeamten für Einwanderungsangelegenheiten, die durch den Fonds unterstützt wurden, und die Anzahl der durch den Fonds eingerichteten oder ausgebauten Konsulate bewertet.
Fortschritte im Bereich der Unterstützung des Grenzmanagements werden wiederum anhand der Anzahl der durchgeführten Kurse im Bereich Grenzmanagement und der damit verbundenen Anzahl Mitarbeitender, die in den Genuss einer solchen Schulung kommen, gemessen. Auch wird die Anzahl der Infrastrukturen für die Grenzkontrolle, welche durch den Fonds eingerichtet oder ausgebaut wurden, beurteilt. Im Weiteren dienen die Anzahl der Grenzübertritte an den Aussengrenzen sowie die Anzahl der nationalen Infrastrukturen zur Grenzüberwachung, welche im Rahmen von EUROSUR eingerichtet wurden, als Messindikatoren. Ebenfalls evaluiert werden Zahlen zur illegalen Einwanderung, zur grenzüberschreitenden Kriminalität und zu Krisensituationen.