Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/40: Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG) · 32 Seiten

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Kurzübersicht

Mit Beschluss vom 12. Juni 2015 ermächtigte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG) durchzuführen. Die Vorlage schafft die gesetzliche Grundlage zur Umwandlung der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Die Funktion der KTI als Förderorgan des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation soll auf die neue Anstalt übergehen.

Die Vernehmlassung dauerte bis zum 31. August 2015. Insgesamt gingen 63 Stellungnahmen ein.

Die Vorlage wird grossmehrheitlich begrüsst. Währenddem die Reorganisation an sich unbestritten ist, beinhalten die Stellungnahmen diverse Anpassungsvorschläge insbesondere zu den Bestimmungen über die Zusammensetzung der beiden Organe «Verwaltungsrat» und «Innovationsrat». In zahlreichen Rückmeldungen wurden Vorbehalte geäussert gegenüber der vorgesehenen Möglichkeit der Anstalt, im Falle einer wirtschaftlichen Nutzung der Projektresultate eine Rückforderung der Fördermittel sowie eine Gewinnbeteiligung vorzusehen. Verschiedentlich kritisiert wurde auch die Möglichkeit der Anstalt, gewerbliche Leistungen zu erbringen. Die Vorlage veranlasste zudem zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmenden, insbesondere die Kantone, das Zusammenwirken der nationalen Innovationsförderung mit den regionalen und kantonalen Fördermassnahmen zu hinterfragen. Die Aufnahme der neuen Förderaufgabe in der Form von Stipendien zur Nachwuchsförderung sowie der Systemwechsel im Bereich Coaching und Mentoring stossen auf breite Zustimmung, vereinzelt aber auch auf Kritik.