Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/40: Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG) · 32 Seiten
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1. Ausgangslage
Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) ist das Förderorgan des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation. Am 19. November 2014 erteilte der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF den Auftrag zur Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs zur Umwandlung der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in eine öffentlichrechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Mit dem Entwurf soll insbesondere dem in der Praxis und anlässlich einer fundierten Analyse festgestellte Optimierungsbedarf in der organisatorischen Ausgestaltung der KTI entsprochen werden. Die Mission der KTI wird von der Anstalt unter der Bezeichnung Schweizerische Agentur für Innovationsförderung («Innosuisse») fortgesetzt. Der Gesetzesentwurf führt auch zu Änderungen im Bundesgesetz vom 14. Dezember 20121 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG), die ebenfalls Gegenstand der Vorlage bilden.
Zu den zentralen Gegenständen des Entwurfs gehören die Regelung der Struktur der neuen Organisationsform, die Zuweisung von Kompetenzen an die Organe der Innosuisse sowie die strategische und finanzielle Steuerung. Als einzige neue Förderaufgabe wird die Nachwuchsförderung in Form von Stipendien an qualifizierte Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen und Universitäten eingeführt.
2. Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren
Mit Beschluss vom 12. Juni 2015 ermächtigte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG) durchzuführen.
Die Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren wurden auf der Homepage der Bundeskanzlei publiziert und den ständigen Vernehmlassungsadressaten sowie weiteren interessierten Kreisen am 12. Juni 2015 zugestellt. Die Eröffnung der Vernehmlassung wurde am 23. Juni 2015 im Bundesblatt bekannt gegeben.2 Die Vernehmlassung dauerte bis zum 31. August 2015.
Die Liste der Vernehmlassungsadressatinnen und Adressaten findet sich im Anhang.
Insgesamt sind 63 Stellungnahmen eingegangen.
Von den Vernehmlassungsadressaten haben die folgenden Stellen geantwortet:
Alle Kantone;
5 Parteien: CVP, EVP, FDP, SP, SVP;
7 gesamtschweizerische Dachverbände: Städteverband, Bauernverband, SAV, Travail.Suisse, economiesuisse, SGB, SGV;
11 weitere Organisationen: SNF, A+, ETH-Rat, swissuniversities, SWISSMEM, scienceindustries, SASSA, STV, sia, FH Schweiz, actionuni;
EDK hat mit ihrer Rückmeldung explizit auf eine Stellungnahme verzichtet.
Zudem haben die folgenden 14 Organisationen eine Stellungnahme eingereicht: HSLU, HES-SO, Uni-Med, HK Basel, NGO, saguf, swiTT, Employés, SBA, FER, KMU-Forum, CP, swisscleantech, SWIR.
SAV verzichtet auf eine eigene Eingabe, schliesst sich jedoch vollumfänglich der Stellungnahme von economiesuisse an.
HK-Basel unterstützt explizit die Stellungnahme des SWIR, macht aber zusätzliche Anliegen geltend.
Employés unterstützt ausdrücklich die Stellungnahme von SWISSMEM in den Grundzügen, weicht jedoch bei der Nachwuchsförderung davon ab.
1 SR 420.1
2BBl 2015 4158