Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/40: Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG) · 32 Seiten
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SGB erachtet diese Bestimmung als unklar und fordert entweder die Aufnahme einer klaren Zielsetzung oder die Streichung.
4.1.4 Organisation Art. 5: Organe
TG, economiesuisse und SAV halten die vorgeschlagene Organisationsform der Agentur für zweckmässig.
Travail.Suisse und SWISSMEM scheint die vorgeschlagene Organisationsform sinnvoll bzw. zielführend.
Art. 6: Verwaltungsrat
SWIR und HK Basel beantragen, die Innovationsförderungsagentur (und damit den Verwaltungsrat) mit einer eigenen, umfassenden Strategiekompetenz auszustatten, die es ihr erlaube, adäquat auf aktuelle Entwicklungen in Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft eingehen zu können.
Abs. 1:
FR, TG, VD und CP halten die vorgeschlagene Mitgliederzahl des Verwaltungsrates explizit für richtig.
ZH, BE, LU, SG, VD, NE, STV, CP, swissuniversities, HES-SO und HSLU beantragen, dass die verschiedenen Forschungsbereiche und Hochschultypen im Verwaltungsrat angemessen vertreten sein müssen. LU schlägt zudem vor, dass mindestens eine durch swissuniversities delegierte Vertretung mit beratender Stimme Einsitz im Verwaltungsrat haben müsse.
SASSA fordert, dass die Voraussetzungen für die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates in Übereinstimmung mit dem Innovationsbegriff des FIFG auch gesellschaftliche Aspekte berücksichtigen.
NGO hält es für angebracht, im Gesetz zu präzisieren, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates in Belangen der technologischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Innovation fachkundig sein müssen. Eine ausgewogene Vertretung dieser Handlungsfelder sei zentral.
GE plädiert für eine angemessene Vertretung der Industrie, des Sozial-, Gesundheits- und Kulturbereichs sowie einen praktischen Bezug der Mitglieder des Verwaltungsrates zu diesen Bereichen.
SWISSMEM ist mit der Regelung grundsätzlich einverstanden, macht aber gelten, dass für das strategische Organ Persönlichkeiten einzusetzen sind, die über einen Leistungsausweis im wirtschaftsorientierten, technologieintensiven F&E-Umfeld verfügen. STV fordert zudem, dass auch Führungspersonen aus Technologieunternehmen zwingend Einsitz in den Verwaltungsrat nehmen müssen.
swiTT erachtet eine ausreichende Vertretung der Interessen der forschenden Institutionen im Verwaltungsrat als erforderlich.
SGV verlangt, dass dem Verwaltungsrat nicht mehr als zwei Personen angehören dürfen, die haupt- oder vollamtlich an (schweizerischen oder ausländischen) Universitäten und Fachhochschulen tätig sind.
SGB fordert eine angemessene Vertretung der Sozialpartner im Verwaltungsrat der Innosuisse, analog der Gesetzgebung für die Schweizerische Exportrisikoversicherung.
HK Basel und SWIR äussern Zweifel, ob mit dem Entwurf die beabsichtigte Unabhängigkeit der Agentur und deren Organe gewährleistet werden könne. Deshalb empfehlen sie festzulegen, dass namentlich