Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/40: Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG) · 32 Seiten
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System zu einer Finanzierungslücke bei den Unternehmen führe, weil die Agentur die Beiträge für das Coaching und Mentoring erst im Nachhinein entrichte, es sei daher ein neues Finanzierungsmodell zur Überbrückung dieser Lücke zu prüfen.
AG begrüsst die Transparenz, welche das neue Konzept mit sich bringt, weist aber darauf hin, dass es sich negativ auf die Qualitätssicherung und das Controlling auswirken könne, weil Start-up-Firmen die Leistungen der Coaches oder Mentoren nicht objektiv beurteilen können.
TG, Städteverband, economiesuisse und SAV sind dem Systemwechsel gegenüber kritisch eingestellt und verlangen, dass auf die vorgeschlagene Änderung zu verzichten sei, weil damit komplexere Anspruchsverhältnisse begründet würden bzw. keine hinreichende Begründung dafür ersichtlich sei. Eventualiter plädieren Städteverband, economiesuisse und SAV für eine möglichst schlanke und unbürokratische Umsetzung des neuen Systems. Für TG ist die Beitragsverordnung nicht die richtige Erlassform für die Definition des Auswahlverfahrens für Coaches und Mentoren.
STV vermisst einen Hinweis darauf, wie Innosuisse die Qualität der Arbeit der Coaches sicherstellt und deren Kompetenz steigert.
Art. 22 FIFG: Nachwuchsförderung
BE, LU, FR, BL, AI, TG, VD, GE, JU, CVP, FDP, SP, Travail.Suisse, Employés, CP, HK Basel, SNF, swissuniversities, actionuni, HES-SO und SWIR begrüssen ausdrücklich die vorgeschlagene Regelung für ein zusätzliches Förderinstrument in Form von Stipendien an hochqualifizierte Hochschulabsolventen, welches eine wichtige Lücke in der Innovationsförderung schliesse. SNF regt jedoch an, die Bezeichnung «Stipendium» zu überdenken, da diese Art von Förderung nicht dem eigentlichen Stipendienbegriff entspreche.
Städteverband, economiesuisse und SAV beurteilen die neue Förderaufgabe im Grundsatz ebenfalls als positiv, so insbesondere im Hinblick auf die Ausbildung von akademischem Personal für die Fachhochschulen. Allerdings dürfe sich die Förderung nicht nur auf Nachwuchskräfte beschränken, sondern habe generell den Austausch zwischen Akademie und Industrie zu stärken; die Förderung müsse allen «hochqualifizierten Personen» zugutekommen.
Städteverband, economiesuisse, SAV, scienceindustries und SBA fordern jedoch, dass die Höhe der Beiträge der Agentur an die unterstützten Personen in Analogie zu Artikel 19 FIFG grundsätzlich höchstens fünfzig Prozent der gesamten Projektkosten betragen dürfen. Falls dieses Anliegen nicht umgesetzt werden könne, verlangen scienceindustries und SBA den Verzicht auf die Nachwuchsförderung im Rahmen der neuen Organisation.
BL, GE, JU, SP, swissuniversities und HES-SO begrüssen explizit die zusätzlichen Finanzierungsmittel für die Nachwuchsförderung.
Gemäss GE, JU, swissuniversities und HES-SO sei die Nachwuchsförderung aber in jedem Fall umzusetzen und dürfe nicht von diesen zusätzlichen Mitteln abhängig gemacht werden. Für GE, JU und HES-SO müsste die Finanzierung zulasten der Projektförderung erfolgen, wenn keine zusätzlichen Mittel bereit stünden. actionuni befürchtet hingegen, dass die Nachwuchsförderung zu Lasten der Projektförderung gehen könnte und verlangt eine Erhöhung des Budgets der Innosuisse.
actionuni fordert, dass die Nachwuchsförderung analog zur Regelung beim SNF grundsätzlich auch ein Doktorat ermöglichen sollte, weshalb Stipendien für 4 Jahre zu gewähren seien. GE und HES-SO könnten sich mit einer Beschränkung auf drei Jahre abfinden, sofern diese eine klare Differenzierung zu einem Doktorat ermöglicht und in begründeten Fällen eine Ausnahme zulässt.