Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/40: Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG) · 32 Seiten
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Bezeichnung der neuen Anstalt
Einige Vernehmlassungsteilnehmenden erachten es als nicht sinnvoll, die bisherige, allseits bekannte Bezeichnung der Agentur «KTI» aufzugeben. Sie sei zu behalten, oder zumindest mit der vorgesehenen Bezeichnung «Innosuisse» zu kombinieren.23
Themenorientierte Programme
In diversen Stellungnahmen wird die Aufgabe der Innosuisse, themenorientierte Programme durchzuführen, abgelehnt, da sie zur Schwächung der Innovationsförderung führe. Die Innosuisse solle sich auf ihre Kernaufgabe im Sinne von «Bottom-up»- Förderung von Innovationsprojekten konzentrieren.24
Reservenbildung
In diversen Stellungnahmen wird die Höhe der Reserven, die von der Innosuisse gebildet werden dürfen als zu niedrig erachtet bzw. das System als zu unflexibel kritisiert.25
Geistiges Eigentum
Die Bestimmung, wonach die Innosuisse in der Beitragsverordnung den Umsetzungspartnern Vorgaben betreffend das geistige Eigentum und die Nutzungsrechte machen darf, wird von einigen Vernehmlassungsteilnehmenden abgelehnt. Es sei Sache der Projektpartner, die entsprechenden Vereinbarungen zu treffen. Teilweise wird eventualiter vorgeschlagen, die geltende Regelung in der V-FIFG in die künftige Beitragsverordnung aufzunehmen.26
4. Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen
4.1 SAFIG
4.1.1 Titel und Ingress
Titel
HSLU begrüsst die neue Bezeichnung «Schweizerische Agentur für Innovationsförderung».
4.1.2 Agentur und Ziel Art. 1: Agentur
NGO verlangt die ausdrückliche Unterstellung der Innosuisse unter das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung. Mit öffentlichen Mitteln finanzierte wissenschaftliche Daten und Grundlagen müssen frei verfügbar sein (Open source; Open data).
Abs. 1:
ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, FR, SO, BL, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, JU, CVP, EVP, FDP, SP, Städteverband, economiesuisse, SAV, Bauernverband, SGB, Travail.Suisse, SWISSMEM, Employés, STV, scienceindustries, CP, swiTT, SBA, SNF, swissuniversities, A+, ETH-Rat, SASSA, FH Schweiz, actionuni, HES-SO, UniMed und swisscleantech unterstützen die Ausgestaltung als öffentlich-rechtliche Anstalt ausdrücklich.
23NE, FDP, economiesuisse, SAV, SWISSMEM, STV, scienceindustries, SBA
24economiesuisse, SAV, SWISSMEM, scienceindustries
25CVP, economiesuisse, SAV, SWISSMEM, scienceindustries, SBA, ETH-Rat, SNF, A+, actionuni
26economiesuisse, SAV, SWISSMEM, swiTT