Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/40: Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG) · 32 Seiten

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 Unterstützung von Personentransfers.

SH schlägt weitere Massnahmen zur Erweiterung der Innovationsförderung vor:

 Aufbau eines weiteren Fonds zur direkten Finanzierung von Unternehmensleistungen in erfolgver-

sprechenden Innovationsprojekten.

 Prüfung des «Bottom-up»-Ansatzes bei der Generierung von Forschungsthemen.

Eurostars-Programm als weiterer Förderschwerpunkt für KMU.

Ferner schlägt SH Änderungen in der Struktur und Governance der heutigen KTI vor.

UniMed fordert, dass Innosuisse seine Fördertätigkeit gegenüber der bisherigen KTI ausweitet:

 Vermehrte Unterstützung von Innovationen, die von universitären Akteuren ausgehen.

 Ausweitung des Förderungsfokus im Bereich der Medizin auf die wissenschaftsbasierten Innovatio-

nen in der medizinischen Versorgung.

 Berücksichtigung von Vertretern der klinischen Versorgung in den Gremien von Innosuisse.

FH Schweiz erachtet bezüglich der Innovationsförderung zudem folgende Punkte als wichtig:

 Innovationsförderung ist Wirtschaftsförderung und nicht Forschungsförderung; deshalb Vergabe des

grössten Anteils der Fördermittel an Fachhochschulen als anwendungsorientierte Hochschulen.

 Vermehrte Berücksichtigung von Dienstleistungen in der Innovationsförderung (insb. Projekte im

Nicht-MINT-Bereich).

Travail.Suisse bemängelt am heutigen System der KTI eine gewisse Intransparenz beim Entscheid über Fördergesuche sowie die fehlende Förderung von Projekten unter Einbezug der Höheren Fachschulen. Dies sei künftig vermehrt zu berücksichtigen.

CVP betont, dass Institutionen des Bundes, die im Forschungs-, Bildungs- und Innovationsbereich tätig sind, grundsätzlich die gleichen Rahmenbedingungen haben müssen, weshalb auch die Forschungsanstalt Agroscope in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt werden müsse.

actionuni weist darauf hin, dass eine kompetentere Auswahl der Projekte wünschbar wäre. Die Innosuisse sollte daher Verantwortung übernehmen und künftig insbesondere bei klinischen Studien prüfen, ob die Protokolle wissenschaftlich tatsächlich ausgereift sind.

SGV fordert, dass die Mittel der Innosuisse nicht jene der Berufsbildung – speziell der Höheren Berufsbildung – konkurrenzieren dürfen. Des Weiteren habe die Innosuisse nicht nur den Aufbau wissenschaftsbezogener Unternehmen und Prozesse zu fördern, sondern müsse sich auch angemessen um Unternehmensnachfolgen kümmern. Ferner müsse die Innosuisse ihre Aufgaben mit mindestens 20 Prozent weniger Personal (und externer Personalbelastung) erfüllen können, als dies die KTI heute tut. Diese Einsparungen seien auszuweisen.

saguf stellt die Frage betreffend die Schnittstellen zum SNF. Zudem führt sie die folgende Frage auf: «Wie kann der Bezug zwischen dem Monitoring und Berichterstattung der Innovationsförderung und der Strategie nachhaltiger Entwicklung sichergestellt und die Politikkohärenz verbessert werden?»

swisscleantech wirft Fragen auf betreffend Energie- und Ressourceneffizienz, komplementäre Förderung von Technologie-, Businessmodell- und Finanz-Innovation.

NW und BL weisen auf die Notwendigkeit hin, die Innovationsförderung weiterhin mit ausreichend finanziellen Ressourcen auszustatten. Zudem erachten es NW und JU als wünschenswert, wenn die Innovationsförderung verstärkt bei den KMU beworben und bekannt gemacht würde, damit zukünftig vermehrt «neue» Unternehmen (also solche ohne KTI-Erfahrungen) akquiriert werden.

FR, VD, VS, GE, CP, swissuniversities und HES-SO machen im Zusammenhang mit der zu erlassenden Beitragsverordnung geltend, diese sei angesichts wichtiger Regelungsinhalte vor dem Inkrafttreten den Kantonen und Hochschulen zur Stellungnahme zu unterbreiten.