Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/40: Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG) · 32 Seiten
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Der Bauernverband ist gegen die Nachwuchsförderung in Form von Stipendien. Die Umwandlung der KTI dürfe für den Bund generell zu keinen neuen Aufgaben mit Kostenfolgen und zu keinem zusätzlichen Personalbedarf führen.
SWISSMEM lehnt die vorgeschlagene Regelung zur Nachwuchsförderung ebenfalls ab, weil diese für den Fachkräftemangel kontraproduktiv sei und Massnahmen der Fachkräfteinitiative nicht in die Gesetzgebung für Forschungsförderorgane gehörten. Die personenbezogene Förderung sei nur in wirtschaftlich schwierigen Situationen sinnvoll und müsse zudem verschiedene Bedingungen erfüllen, was an geeigneter Stelle ins Gesetz aufzunehmen sei (Art. 18 und 22 FIFG).
Art. 23 FIFG: Abgeltung der indirekten Forschungskosten (Overhead)
Abs. 1:
VD und CP begrüssen ausdrücklich die Regelung der Abgeltung der indirekten Forschungskosten.
ZH und SNF weisen auf die Notwendigkeit hin, die Overhead-Systeme von SNF und Innosuisse in den Grundsätzen gut abzustimmen, bzw. Ungleichbehandlungen zu beseitigen.
swissuniversities und HES-SO betonen die Bedeutung der Overheads für die Hochschulen sowie die Notwendigkeit einer angemessenen Abgeltung der wirklichen Kosten zwischen den verschiedenen Hochschultypen unter Berücksichtigung der spezifischen Eigenheiten, so insbesondere der Finanzierungsmodelle.
5. Weitere Anträge
SVP und Bauernverband regen an, zu prüfen, ob aus einer Zusammenlegung der Strukturen und Aufgaben der KTI mit dem SNF zu einer schlanken Institution Effizienzgewinne möglich wären.
ETH-Rat ist der Auffassung, dass die Innosuisse aufgrund ihrer neuen Struktur und ihrer Möglichkeit, Stipendien zu gewähren, als Forschungsförderungsinstitution zu qualifizieren sei. Demnach müsse die Innosuisse in Art. 4 Bst. a Ziff. 3 FIFG als Forschungsförderungsinstitution aufgeführt werden.
FR, VD, FDP, CP, A+, swissuniversities, FH Schweiz und HES-SO betonen die Notwendigkeit, die Finanzierung der Innovationsprojekte flexibler auszugestalten, weshalb die hälftige Kostenbeteiligung sowie der fixe Barbeitrag des Umsetzungspartners generell zu überdenken seien.
FR, SH und A+ machen geltend, dass es überholt sei, an der strikt geforderten Mitwirkung einer Forschungsinstitution festzuhalten, da bei praxisnahen Produkt- und Prozessoptimierungen oft geeignete Forschungspartner fehlen, so dass ein KTI-Projekt keine Option sei; vielmehr müsse die Möglichkeit einer direkten Projektfinanzierung aufgebaut werden. Es sei daher zu prüfen, ob KMU auch ohne Forschungspartner in effizienter und effektiver Weise direkt unterstützt werden könnten, wie dies teilweise im Ausland der Fall sei.
STV empfiehlt eine Bestimmung einzuführen, die in genau definierten Fällen die Kontrolle über die Verwendung der Fördermittel an das Unternehmen übergibt, welches innovative Produkte und Dienste herstellen soll.
GL bemängelt, aus der Vorlage sei nicht ersichtlich, ob für die Gesuchsteller eine Rekursmöglichkeit bestehe.
A+ unterbreitet zudem verschiedene Vorschläge bezüglich Förderinstrumente und Fördermodalitäten: Finanzierung einer Zusammenarbeit über mehr als zwei Jahre in begründeten Fällen.
Sicherstellung des gegenseitigen Wissens- und Informationsflusses von den Forschern zu den Un-
ternehmen (insb. betr. Märkte, Erfahrungen, Konkurrenzsituationen, Zukunftsvorstellungen u.dgl.).