Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/40: Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG) · 32 Seiten
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SG und ETH-Rat verlangen, dass die Entscheidungsbefugnisse des Innovationsrates und der Direktion (Geschäftsstelle) bei der Projektförderung einer klareren Abgrenzung bedürfen; statt auf Buchstabe b sei auf die allgemeinere Bestimmung von Buchstaben c zu verweisen.
Abs. 2:
GL, VD, TG, FR, SP, economiesuisse, SAV, HK Basel, CP, FER und SWIR, begrüssen die überschaubare Anzahl von 25 Mitgliedern bzw. die schlanke Struktur des Innovationsrates.
SG erachtet es als wichtig, dass der Innovationsrat Kompetenzen aus allen Förderbereichen, also aus Natur, Geistes- und Sozialwissenschaften vereint und schlägt folgende Gesetzesformulierung vor: «Die Förderbereiche sind angemessen vertreten».
NGO macht geltend, dass bei der Zusammensetzung des Innovationsrates die Chancengleichheit und eine angemessene Vertretung der technologischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Innovationsfelder gewährleistet sein müssen, was entsprechend ins Gesetz aufzunehmen sei.
saguf weist darauf hin, dass die Diversität der Gesellschaft bezüglich Geschlecht, Sprache, Kultur und Alter wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung einer demokratischen Gesellschaft und zentral für Innovationsprozesse sei, was ins Gesetz aufzunehmen sei: «… Seine Zusammensetzung widerspiegelt in angemessenem Rahmen die Diversität der gesellschaftlichen Dimensionen».
FDP legt nahe, die Privatwirtschaft sei im Innovationsrat angemessen zu vertreten.
VD, GE, CP, swissuniversities und HES-SO beantragen zudem, dass die verschiedenen Förderbereiche zwingend mit mindestens zwei Mitgliedern im Innovationsrat vertreten sein müssen.
BE schlägt vor, auch eine Mindestzahl der Mitglieder vorzusehen, damit eine gewisse Verlässlichkeit über die Grösse und Repräsentativität dieses Gremiums bestehe.
GR erachtet ein Gremium von 25 Mitgliedern für die vorgesehenen Aufgaben als zu gross, wodurch eine effiziente und effektive Aufgabenerfüllung erschwert werden; die maximale Zahl der möglichen Mitglieder des Innovationsrates sei daher zu reduzieren.
Abs. 3:
NE, GE, economiesuisse, SAV, KMU-Forum, A+ und HSLU erachten die im Vorentwurf vorgeschlagene Voraussetzung zur Wahl in den Innovationsrat als unpassend und beantragen, dass künftig auch Personen mit Erfahrung und/oder einem Leistungsausweis in der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung in den Innovationsrat gewählt werden können.
SWISSMEM, sia, STV, FER und KMU-Forum und A+ legen nahe, bei der Wahl in den Innovationsrat nebst einem wissenschaftlichen Hintergrund auch berufliche Erfahrungen in der Wirtschaft (inkl. unternehmerisches Denken und Handeln) gleichermassen zu berücksichtigen.
SGV fordert, dass der Innovationsrat nicht mehr als einen Viertel seiner Mitglieder aus Personen, die haupt- oder vollamtlich an (schweizerischen oder ausländischen) Universitäten oder Fachhochschulen tätig sind, rekrutiere. Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Innovationsrates müssen aus Unternehmen der Privatwirtschaft stammen. Zudem sei eine paritätische Vertretung der Sozialpartner im Innovationsrat zwingend.
BE, STV, FER, HK Basel, ETH-Rat und SWIR machen geltend, dass alle Forschungs- und Innovationsbereiche bzw. alle Hochschultypen im Innovationsrat angemessen vertreten sein müssen.
HK Basel, actionuni, SASSA, SWIR und saguf beanstanden, dass eine Beschränkung auf Personen aus dem wirtschaftsnahen Umfeld dem Innovationsbegriff des FIFG widerspreche, da dieser auch gesellschaftliche Aspekte beinhalte. actionuni weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Formulierung den