Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/40: Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG) · 32 Seiten
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KMU-Forum, SWIR und HK Basel empfehlen, die Innovationsförderungsagentur (nach dem Vorbild des SNF) privatrechtlich auszugestalten, weil dadurch die Unabhängigkeit der Agentur und deren Ausrichtung auf Wirtschaft und Gesellschaft besser gewährleistet seien.
BE und KMU-Forum fordern, dass in der Botschaft darzulegen sei, weshalb der Form der öffentlichrechtlichen Anstalt gegenüber einer Stiftung der Vorzug gegeben bzw. wie die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der Innovationsförderung mit der Vorlage gewahrt wird.
Abs. 3:
FR, VD, VS, GE und CP beantragen eine Ergänzung, wonach die Agentur eng mit den auf Bundes-, regionaler und kantonaler Ebene im Bereich der Innovation tätigen Akteuren, die vorgängig zu identifizieren und anzuerkennen sind, zusammenarbeiten müsse.
Abs. 6:
NE, FDP, economiesuisse, SAV, STV, scienceindustries, SWISSMEM und SBA werfen die Frage auf, ob es notwendig und sinnvoll sei, die Bezeichnung der Innovationsförderungsagentur oder zumindest deren Kurzbezeichnung «KTI/CTI» zu ändern. Dieses Label sei in den Wirtschaftskreisen weitbekannt und es wäre schädlich, auf diesen Bekanntheitsgrad zu verzichten. Es sei ein hoher Aufwand zum Wiederaufbau des neuen Namens erforderlich, weshalb STV und SWISSMEM vorschlagen, dem Namen der neuen Organisation die Abkürzung «KTI» anzuhängen.
Art. 2: Ziel
Abs. 1:
JU, VD, Städteverband, swissuniversities, SASSA, HSLU und HES-SO stimmen der Zielformulierung der Agentur zu. Die Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft erfordere jedoch eine entsprechende Ausweitung der Projektkategorien, damit künftig vermehrt Vorhaben im Bereich der sozialen Innovation gefördert werden.
UniMed befürwortet, dass die neue Agentur aufgrund der offenen Formulierungen des Gesetzes für eine breite Förderung der wissenschaftsbasierten Innovation in der Schweiz verantwortlich sein solle.
NE schlägt vor, diesen Absatz dahingehend zu ergänzen, als es sich um die auf Wissenschaft und angewandte Technologie abgestützte Forschung handeln müsse.
FDP beantragt, dass sich die Förderaktivitäten auf Projekte mit einem engen Bezug zur Praxis zu fokussieren haben.
Für A+ ist die Zielformulierung nicht konkret genug, da die Förderung der Innovation komplementär zu jener des SNF sei und koordiniert mit den übrigen Innovationsfördersystemen zu erfolgen habe. Das Gesetz sei wie folgt zu ergänzen: «… Die geförderte Innovation soll komplementär und koordiniert sein mit der Förderung durch den SNF und anderen Institutionen».
SGB, NGO und saguf verlangen, dass ökosoziale Zielsetzungen bzw. die Nachhaltigkeitsziele des FIFG zu berücksichtigen seien und fordern folgende Ergänzung: «Mit Innosuisse will der Bund die wissenschaftsbasierte technologische, wirtschaftliche, soziale und ökologische Innovation im Interesse von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt fördern».
SGB fordert zudem eine Ergänzung der Zielformulierung, wonach Innovationsförderung auch ein Mittel zur Krisenbekämpfung sei und der Schaffung bzw. dem Erhalt von Arbeitsplätzen diene.