Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/53: Änderungen der Eigenmittelverordnung (ERV) und der Bankenverordnung (BankV) · 33 Seiten
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anforderung von 18% der RWA und von 6.75% des Gesamtengagements (Leverage Ratio) beschlossen5.
CH
Minimum: Beim Going-Concern-RWA-Minimum entsprechen die Schweizer Minimum-Anforderungen dem Basel III Mindeststandard von 8%. Die geforderte Kapitalqualität ist jedoch leicht höher, da kein Tier 2 im Umfang von 2%, sondern diese 2% in Tier-1-Qualität zu halten sind.
Puffer: Im Bereich des Going-Concern-RWA-Puffers liegen die Vorgaben in der Schweiz über dem Standard Basel III sowie den Anforderungen von UK, aber leicht unter den maximalen US-Vorgaben. Die Going-Concern-Leverage-Ratio-Anforderung ist ebenfalls etwas weniger streng. Gegenüber den USA sind die RWA-Anforderungen der Schweiz im Bereich des Gone-Concerns strenger, im Bereich der Gone-Concern-Leverage-Ratio-Anforderungen können sie ab einer gewissen Grösse allfälliger Rabatte als jedoch etwas weniger streng angesehen werden.
USA
Minimum: Die Minimumvorgaben in den USA spiegeln im Bereich der RWA sowie der Leverage-Ratio grundsätzlich ebenfalls den internationalen Basel III Standard für das Going-Concern-Kapital.
Puffer: Der US-Puffer geht jedoch über den nach der FSB-Einteilung definierten G-SIB-Zuschlag zum Puffer von 1%-2.5% der RWA sowie im Bereich der Leverage-Ratio über die provisorisch vorgesehenen 3% gemäss Basel III hinaus. Er sieht für systemrelevante Banken einen Puffer von maximal 7.0% der RWA vor (wovon 2.5% Basispuffer für alle Banken und maximal 4.5% G-SIB-Zuschlag für systemrelevante Banken). Im Bereich der Going-Concern-Leverage-Ratio schreiben die USA einen Wert zwischen 5% und 6% vor. Die 5% sind die Anforderung an die Gruppe, und für den Teil der Gruppe, der gesicherte Einlagen umfasst, gilt eine erhöhte spezifische Anforderung von 6%. Im Bereich der Gone-Concern-Anforderungen übertreffen die geplanten Vorgaben in den USA den Basel III Standard im Bereich der Leverage-Ratio.
UK
Minimum: Die UK-Vorgaben im Bereich der RWA sowie der minimalen Leverage-Ratio spiegeln gegenwärtig den internationalen Basel III Standard und die G-SIB-Zuschläge, indem FSB-G-SIB Zuschläge von bis zu 2.5% der RWA angewandt werden. Es ist vorgesehen, dass ab 2019 D-SIB-Zuschläge (ring fenced unit) von 0-3% eingeführt werden, wobei das Maximum von FSB und D-SIB-Zuschlag gilt, ohne darüber hinauszugehen.
Puffer: Der UK-Puffer geht im Bereich der Leverage-Ratio leicht über die provisorisch vorgesehenen 3% gemäss Basel III hinaus: Die Leverage-Ratio Anforderung von maximal 3.875% setzt sich dabei aus den (provisorischen) 3.0% nach Basel III zuzüglich 35% des für eine Bank geltenden FSB-RWA-bezogenen Pufferzuschlags von maximal 2.5% zusammen (0.875% = 35% * 2.5%)6. Der Puffer ist vollständig in CET1 zu halten, während zur Erfüllung der minimalen 3% Leverage-Ratio zu einem Viertel auch AT1 eingesetzt werden kann, das in Form von bei 7% CET1-Ratio auslösendem und in CET1 wandelndem AT1-Kapital (hochauslösende CoCos) bestehen darf.
UK hat noch keinen Vorschlag präsentiert, wie die neuen TLAC-Anforderungen umzusetzen sind. Es wird jedoch erwartet, dass UK über den internationalen Standard gehen wird.
5 Die TLAC-Mindestanforderungen von 18% RWA bzw. 6.75% Leverage-Ratio gelten ab 2022, ab 2019 bis Ende 2021 betragen sie 16% bzw. 6%. Für zusätzliche Informationen zu TLAC siehe: http://www.financialstabilityboard.org/2015/11/tlac-press-release/
6 Für Einzelheiten siehe das Leverage-Ratio Policy Papier der Bank of England (2014).