Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/53: Änderungen der Eigenmittelverordnung (ERV) und der Bankenverordnung (BankV) · 33 Seiten

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Zusammenfassung

Der Bundesrat hat im Februar 2015 Handlungsbedarf zur weiteren Reduktion der Risiken im Zusammenhang mit den systemrelevanten Banken anerkannt. In der Folge erarbeitete eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) mit Vertretern der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) Vorschläge zu den notwendigen rechtlichen Anpassungen. Am 21. Oktober 2015 wurden vom Bundesrat die insbesondere auf die Grossbanken abzielenden Eckwerte der Verordnungsänderung verabschiedet. Die vorliegende Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) beschreibt die möglichen Auswirkungen der Verordnungsänderung aus einer ökonomischen Perspektive.

Die RFA zu den neuen Kapitalvorschriften für systemrelevante Banken in der Schweiz zeigt, dass durch die verbesserte Widerstandsfähigkeit der betroffenen Banken die Risiken für die Steuerzahler weiter deutlich reduziert werden. Gleichzeitig wird dadurch die Stabilität des Finanzsystems insgesamt gestärkt. Dies ist für die Schweiz aufgrund des im internationalen Vergleich verhältnismässig grossen Bankenplatzes besonders von Bedeutung, da die Kosten einer Bankenkrise speziell hoch sein dürften. Die verbesserte Finanzstabilität ist letztlich auch ein Vorteil für den Wirtschaftsstandort Schweiz als Ganzes.

Es sind insgesamt keine substantiellen negativen Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft zu erwarten. Dazu trägt unter anderem die angemessene Übergangsfrist für die Einhaltung der neuen Kapitalvorschriften bis Ende 2019 bei. Wie die Erfahrungen im In- und Ausland mit den seit der Finanzkrise verschärften Kapitalvorschriften für Banken zudem gezeigt haben, sind die ex-post festgestellten negativen Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum gar noch geringer als sie ex-ante erwartet wurden. Jene Länder, welche die Bankenreform und Stärkung der Kapitalisierung schneller vorangetrieben haben (z.B. USA, Schweiz), sind seit der Finanzkrise eher schneller gewachsen. In der Schweiz deuten die seit der Inkraftsetzung des TBTF-Pakets im Jahr 2012 gemachten Erfahrungen darauf hin, dass die neue Regulierung die gesamte inländische Kreditvergabe nicht eingeschränkt hat. Die Arbeitslosigkeit ist ebenfalls auf international tiefem Niveau geblieben. Es haben hingegen gewisse kleinere Verschiebungen in den Marktanteilen stattgefunden.

Um die neuen Kapitalanforderungen zu erfüllen, müssen die Grossbanken bis Ende 2019 Kapital aufbauen. Die Übergangsfrist bis Ende 2019 ist grosszügig ausgelegt, so dass die Grossbanken die Going-Concern-CET1-Anforderung erreichen können, ohne neue Eigenmittel emittieren zu müssen (beispielsweise durch eine zurückhaltende Dividendenpolitik). Um die Going-Concern-Anforderungen insgesamt zu erfüllen, müssen die Grossbanken hingegen weitere High-Trigger-CoCos ausgeben. Der geschätzte (CET1-) Kapitalbedarf zur Erfüllung der neuen Going-Concern-Anforderungen ist 5.2 Mrd. Franken für die CS und 2.3 Mrd. Franken für die UBS. Die inlandorientierten systemrelevanten Banken erfüllen die Going-Concern-Anforderungen bereits heute, sowohl risikogewichtet als auch bezüglich der Leverage-Ratio.

Mittel- bis längerfristig sollten die höheren Kapitalvorschriften zum Erhalt oder Steigerung der Standortattraktivität des Schweizer Finanzplatzes beitragen. Die aufgrund der hohen politischen und wirtschaftlichen Stabilität bereits guten Voraussetzungen für einen international tätigen Finanzplatz werden potentiell weiter verbessert. Dies gilt besonders für das stark auf Vertrauen basierende Vermögensverwaltungsgeschäft.