Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/53: Änderungen der Eigenmittelverordnung (ERV) und der Bankenverordnung (BankV) · 33 Seiten

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2012 tief. Für weitere Details zu den Auswirkungen auf die Kreditvergabe siehe Kapitel 4.1.3. Ausserdem könnten die Kommissionen und Gebühren für Bankkunden erhöht werden, sollten die betroffenen Banken versuchen, ihre Kosten auf die Kunden umzuwälzen. Der Spielraum dafür ist aber begrenzt, da die systemrelevanten Banken auch hier in direktem Wettbewerb mit andern Banken stehen. Ausserdem zeigen wiederum die Erfahrungen seit Einführung des TBTF-Paketes im 2012, dass den Kunden von systemrelevanten Banken im Vergleich zu Kunden anderer Banken kaum zusätzliche Kosten entstanden sind.

4.2.4 Investoren

Auswirkungen

Institutionelle Investoren wie Asset Manager, aber auch Versicherungen und Pensionskassen gehören zu den potentiellen Interessenten von TLAC-fähigen Instrumenten, die die Grossbanken zur Erfüllung der Vorschriften emittieren werden. Gerade zu Zeiten tiefer Zinsen sind diese Investoren auf der Suche nach rentierenden Anlagen, so dass die bankseitig notwendigen Emissionen an TLAC-Instrumenten investorenseitig auf entsprechende Nachfrage stossen dürften. Es werden sich somit für diese Investoren neue Anlagemöglichkeiten bieten.

Kosten- und Nutzenüberlegungen

Für Investoren sind keine materiellen Kostenfolgen zu erwarten. Es entstehen im Gegenteil Anlagemöglichkeiten für TLAC-Investoren. Die neuartigen Bail-in-Anleihen sind aus Investorensicht weniger risikoreich als etwa Low-Triggering-CoCos, da sie erst im Sanierungs- bzw. Abwicklungsfall (vgl. Kapitel 1.3) und damit später im Prozess zur Verlusttragung herangezogen werden. Die erwartete Rendite dieser Instrumente dürfte deshalb tiefer sein als diejenige von Low-Triggering-CoCos (vgl. Kapitel 4.2.1). Investoren in Aktien (CET1) sowie in ergänzende Kernkapitalinstrumente (AT1) werden aufgrund reduzierter Dividenden temporär Einbussen gegenwärtigen. Mittel- und langfristig profitieren jedoch alle Investoren von der erhöhten Widerstandskraft und dem gestärkten Vertrauen in systemrelevante Banken.

4.2.5 Bund, Kantone und Gemeinden

Die regulatorischen Änderungen reduzieren das finanzielle Risiko für die öffentliche Hand, insbesondere die SNB und den Bund, da die Stabilität systemrelevanter Finanzinstitute gestärkt wird und die Wahrscheinlichkeit eines mit hohen Ausgaben verbundenen staatlichen Eingriffs sinkt. Die höhere Stabilität führt auch zu einer geringeren Schwankungsbreite der Einnahmen und Ausgaben und trägt damit ebenfalls zur Planungssicherheit der Finanzpolitik bei.

Diese Kosten betreffen insbesondere den steuerlichen Bereich. Die regulatorischen Anforderungen bedingen, dass die TBTF-Banken zusätzliches Common Equity bzw. CoCos ausgeben. Dies wirkt sich über vier Kanäle auf die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden aus, nämlich

 die Finanzierung des Kapitalbedarfs;

 die veränderte Kapitalstruktur;

 den Wertschöpfungs- und Gewinneffekt; und

 Vermögenseffekte.

Zunächst müssen die betroffenen Institute das Kapital für die höheren Kapitalanforderungen beschaffen. Dies kann über Aussenfinanzierung mit Eigen- oder Fremdkapital (CoCos) oder über Innenfinanzierung (Selbstfinanzierung mittels Gewinnthesaurierung) geschehen.

Anteilsfinanzierungseffekt: Wird das zusätzliche Aktienkapital nicht durch Selbstfinanzierung, sondern durch Kapitalerhöhung auf dem Wege der Anteilsfinanzierung (Aussenfinanzierung mit Eigenkapital) aufgebracht, fällt darauf die Emissionsabgabe mit einem Satz von 1% an. Allerdings ist davon auszugehen, dass die betroffenen Institute das zusätzliche Aktienkapital weitgehend durch die günstigere Selbstfinanzierung aufbringen werden. Somit dürften für den Bund nur geringfügige Mehreinnahmen bei der Emissionsabgabe auf Eigenkapital resultieren.