Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/53: Änderungen der Eigenmittelverordnung (ERV) und der Bankenverordnung (BankV) · 33 Seiten

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4.2.2 Andere Banken und Finanzinstitute

Auswirkungen

Die vorgeschlagenen Massnahmen führen zu erhöhten Kapitalanforderungen bei systemrelevanten Banken. Generell werden dadurch die aufgrund der TBTF-Prämie reduzierten Kapitalkosten systemrelevanter Banken teilweise kompensiert. Ferner liegen bei qualitativ guten Portefeuilles die Kapitalanforderungen unter dem Modellansatz typischerweise tiefer als diejenigen nach dem Standardansatz (systemrelevante Banken wenden häufig den Modellansatz an, der allerdings auch höhere Bewilligungsvoraussetzungen als der Standardansatz hat und sich daher eher nur für grosse Institute „rechnet“). Durch die Erhöhung der Kapitalanforderungen bei systemrelevanten Banken wird somit der Unterschied in der Kapitalunterlegung zum Standardansatz bei den anderen Banken und Finanzinstituten reduziert.

Kosten- und Nutzenüberlegungen

Mit den vorgeschlagenen Massnahmen werden Wettbewerbsverzerrungen zwischen systemrelevanten Banken und anderen Banken sowie Finanzinstituten verringert. Die Massnahmen haben also einen korrigierenden Effekt. Damit wird ein Beitrag zur Wettbewerbsgleichheit geleistet. Dies geschieht durch die erwähnten reduzierten Unterschiede in den Kapitalkosten aufgrund der TBTF-Subvention generell und spezifisch in der Kapitalunterlegungsdifferenz für Standardprodukte wie Hypotheken oder KMU-Kredite mit gutem oder durchschnittlichem Risikoprofil. Für riskante Kredite wird die im Vergleich zum Standardansatz unter dem Modellansatz bereits höhere Eigenmittelunterlegung aber unter dem Modellansatz weiter erhöht. Dies könnte dazu führen, dass diese Kredite vermehrt durch nicht-systemrelevante Banken vergeben werden und sich dort konzentrieren. Die Entwicklung der Risiken bei diesen Instituten sollte deshalb verfolgt werden.

4.2.3 Kunden

Die erhöhte Widerstandsfähigkeit der systemrelevanten Banken erhöht unmittelbar das Vertrauen der in- wie auch ausländischen sowie der aktuellen wie auch potentiellen Kundinnen und Kunden in die betroffenen Banken. Damit kann das Vertrauen der Kunden gestärkt werden. Dies betrifft in besonderen Mass bestehende Kunden, die etwa ein Depositen-, Vorsorge- oder Wertschriftenkonto bei einem der systemrelevanten Institute führen. Da die Stabilität eines Finanzsystems Eigenschaften eines öffentlichen Gutes hat, führt eine Stärkung der Stabilität der systemrelevanten Banken bis zu einem gewissen Grad gleichzeitig auch zu einer Erhöhung der Stabilität aller Banken in der Schweiz, was das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in das Schweizer Finanzsystem insgesamt stärkt.42 Da das Hypothekargeschäft weniger vertrauensbasiert ist als etwa der Bereich der Vermögensverwaltung, wäre der erstgenannte Bereich weniger vom gestärkten Vertrauen betroffen.

Auf der Kostenseite können für Haushalte und Unternehmen höhere Kreditzinsen zwar nicht ausgeschlossen werden; dies ist jedoch aufgrund der (seit der Einführung der TBTF-Regulierung) gemachten Erfahrungen unwahrscheinlich. Aufgrund des bestehenden Wettbewerbs kann eine einseitige Erhöhung der Kreditzinsen von den systemrelevanten Banken am Markt kaum durchgesetzt werden. So haben im inländischen Hypothekarbereich die von der SNB als systemrelevant bezeichneten Banken per Ende 2014 kollektiv einen Marktanteil von 56%. Steigende Kreditzinsen können zudem auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten attraktiver machen und dazu führen, dass insbesondere grössere Unternehmen vermehrt eine Kapitalmarktfinanzierung erwägen. Zumindest die steuerlichen Hindernisse dafür sind seit der Abschaffung der Fremdkapitalstempel im Zuge der Gesetzesreform im Bereich TBTF im Jahr

42 Ein öffentliches Gut ist ein spezielles ökonomisches Gut, das von primär gewinnorientierten Unternehmen im Markt u.U. nicht ausreichend angeboten und deshalb vom Staat reguliert wird und das zwei besondere Eigenschaften aufweist: Es ist nicht ausschliessbar und nicht rivalisierend. Dies bedeutet, dass zwei Personen gleichzeitig ein Gut wie etwa die Finanzstabilität konsumieren können, ohne einander zu beeinträchtigen. Zudem kann niemand vom Konsum des entsprechenden Gutes ausgeschlossen werden. Vgl. Schoenmaker, The financial trilemma, in: Economic Letters (2011), p. 57-59.