Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/53: Änderungen der Eigenmittelverordnung (ERV) und der Bankenverordnung (BankV) · 33 Seiten

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2 Die vorgeschlagenen Massnahmen im internationalen Vergleich

Die vorgeschlagenen Massnahmen werden in Tabelle 1 auf Seite 11 für die CS und die UBS als global systemrelevante Banken in den internationalen Kontext gesetzt. Dabei ist es wichtig, nicht nur die Zahlen selbst zu vergleichen, sondern auch die Bedeutung der systemrelevanten Banken für die nationalen Volkswirtschaften zu berücksichtigen (vgl. Abbildung 4 in Kapitel 4.1.1). Im Vergleich zum nationalen Bruttoinlandprodukt sind die beiden Schweizer Grossbanken CS und UBS massiv grösser als die zwei grössten systemrelevanten Banken in anderen Ländern wie insbesondere diejenigen der USA oder auch UK, was höhere quantitative und qualitative Anforderungen in der Schweiz rechtfertigt. Als Ausgangspunkt für den Vergleich dient der grösste unter der jeweiligen Regulierung effektiv angewandte Zuschlag für eine systemrelevante Bank. Die wichtigsten Punkte aus dem internationalen Vergleich in Tabelle 1 sind:

 Die Schweiz wird mit den geplanten neuen TBTF-Vorgaben (gemessen an den Gesamt-

anforderungen) zu den Ländern mit international führenden Eigenmittelanforderungen für global systemrelevante Banken gehören, was konform mit dem im Evaluationsbericht des Bundesrates vom 18. Februar 2015 angestrebten Kalibrierungsziel ist.

 Im Bereich Going-Concern-Leverage-Ratio übertreffen die vorgesehenen nationalen Vor-

gaben in der Schweiz, in den USA und im Vereinigten Königreich den Basel III Mindeststandard; die Vorgaben in der Schweiz und den USA tun dies auch auf risikogewichteter Basis.

Internationale Standards Basel III und TLAC

Der neue, für alle Banken und dauerhaft geltende Basel III Standard enthält insbesondere Massnahmen i) zur Verbesserung der Qualität des Eigenkapitals und ii) zur Erhöhung der Mindestanforderungen an das benötigte Eigenkapital. Hinzu kommen für systemrelevante Banken neben den Zuschlägen für G-SIBs die neuen Anforderungen an die Gesamtverlusttragfähigkeit („TLAC-Standard“), die sicherstellen sollen, dass im Krisenfall genug verlustabsorbierendes Kapital vorhanden ist, um eine Bank ohne öffentliche Mittel zu sanieren oder abzuwickeln. Der Vorschlag des FSB enthält qualitative und quantitative TLAC-Mindeststandards, wobei ein Teil mit Kapital erfüllt werden kann, das zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach Basel III gehalten wird. Zu Beginn von Tabelle 1 sind der aktuelle Basel III Standard sowie die jüngst beschlossenen TLAC-Eckwerte dargestellt, um neben dem Going-Concern auch explizit den Gone-Concern-Fall abzudecken.

Die Basel III Going-Concern-Anforderungen sind durch bestimmte Kapitalqualitäten zu erfüllen (vgl. Spalten): Total Tier 1, umfassend das harte Kernkapital (CET1) und das ergänzende Kernkapital (AT1). Das Zusatzkapital (T2) kann dem Gone-Concern-Fall zugeordnet werden. Dabei gibt es jeweils Kapitalanforderungen in Form eines für alle Banken geltenden Minimums von total 8% der risikogewichteten Aktiven (RWA), wovon 4.5% der RWA mit CET1 zu erfüllen sind, 1.5% mit AT1 – ergibt ein Tier 1 von 6% der RWA – sowie 2% Tier 2. Ferner gibt es Going-Concern-Anforderungen in Form eines Puffers, der für alle Banken 2.5% der RWA beträgt und der für global systemrelevante Banken um weitere 1% bis zu 2.5% auf total 3.5% bis 5% der RWA erhöht wird (FSB-G-SIB Zuschläge). Die maximale Anforderung von 6% wird gegenwärtig nicht angewandt (keine Bank ist im „empty bucket“ mit 3.5% FSB-G-SIB Zuschlag). Die Pufferanforderungen sind durch CET1 zu erfüllen. Die endgültigen Anforderungen betreffend der minimalen Basel III Leverage-Ratio werden erst 2017 durch den Basler Ausschuss fixiert werden – derzeit sind sie provisorisch mit einer Anforderung in Höhe von mindestens 3% des Gesamtengagements als Mass für alle Bilanz- und Ausserbilanzgeschäfte veranschlagt. Die 3% können aber noch nach oben angepasst werden und sind daher mit „3%“ notiert. Zusätzlich hat das FSB jüngst für systemrelevante Banken eine TLAC-Mindest-